Montag, Oktober 02, 2006

Der Rollstuhl

Rollstuhl Bedienungsanleitungen

Meyra Ortopedia Sopur Invacare Alber Alber Antriebstechnik Permobil Vermeiren

Der Rollstuhl (auch Rolli genannt) ist ein Fahrzeug für Menschen, die aufgrund körperlicher Behinderung in der Fähigkeit zum Gehen beeinträchtigt sind. Der Rollstuhl ermöglicht es diesen Menschen, weiterhin mobil zu sein.

Die ersten Nachweise eines Rollstuhl findet man mit gespeichten Rädern um 1300 v.Chr. in China. König Philip II. von Spanien hatte 1595 offenbar einen Rollenstuhl mit verstellbarer Rücken- und Fußstütze. Einen selbstanzutreibenden Rollstuhl konstruierte der gelähmte Uhrmacher Stephan Farfler 1655.

Von ersten einfachen Modellen ausgehend, hat sich inzwischen eine Vielfalt an Rollstuhltypen entwickelt, die sowohl nach Behinderungsmerkmalen als auch Anwendungszwecken differenziert sind. Die Art und Anordnung der Räder sowie deren Antrieb, die Sitzausführung und die Zusammenleg- bzw. Faltbarkeit differieren je nach Typ.

Als Obergruppen lassen sich nach der Antriebsart definieren:

  • Greifreifenrollstuhl, zum Selbstfahren mit Handantrieb an speziellen Greifringen
  • Elektrorollstuhl oder E-Rolli, mit Elektromotor, Akku und elektrischer Steuerung
  • Schieberollstuhl, zum Schieben einer passiven Person

Untergruppen von Greifreifenrollstühlen sind:

  • Standardrollstuhl, aus lackiertem Stahlrohr, Gewicht ca. 19-21 kg
  • Aktivrollstuhl, mit geringem Gewicht (aus Titan, Carbon o.ä., nur ca. 9 kg) und viel Freiraum für Oberkörperbewegungen
  • Leichtgewichtrollstuhl, aus Leichtmetall mit geringem Gewicht (ca. 13-17 kg)
  • Multifunktionssrollstuhl, Positionierungsrollstuhl oder Lagerungsrollstuhl mit variablen Sitz- und Positionierungseinstellmöglichkeiten
  • Rennrollstuhl, auf hohe Geschwindigkeiten optimiert
  • Sportrollstuhl, mehr auf Wendigkeit und an die jeweiligen Anforderungen des Behindertensports angepasst, z.B. für Rollstuhltennis, Rollstuhlbasketball oder Cross Country.

Vielfach sind Greifreifenrollstühle als Faltrollstuhl zusammenklappbar und zerlegbar ausgeführt. Der Starrrahmenrollstuhl ist ebenfalls zerlegbar, hat jedoch einen nicht zusammenklappbaren, leichten und starren Sitzrahmen.

Die Bezeichnung "Standardrollstuhl" weist bereits darauf hin, dass diese Modellgattung generelle statt individuelle Funktionen beinhaltet. Eine Grundversorgung für die nicht dauerhafte Benutzung ist damit abgedeckt. Deshalb dient ein Standardrollstuhl häufig als Transportmittel, eventuell (im stationären Bereich) auch für verschiedene Personen. Ausstattungsmerkmale sind:

  • faltbarer Rahmen
  • zwei große Räder hinten (meistens nur mit Schraubachsen)
  • zwei kleine Lenkräder vorn
  • abnehmbare und austauschbare Armlehnen und Fußstützen
  • Sitz- und Rückenbespannung aus Kunstleder (gepolstert oder ungepolstert)
  • anzutreiben über die Greifreifen oder durch die Begleitperson

Die Europäische Norm EN ISO 9999 (2003) "Technische Hilfen für behinderte Menschen - Klassifikation und Terminologie" ordnet Rollstühle in die Gruppe 12-21 mit elf Untergruppen ein.

Weitere Normenwerke:

  • DIN 13240-1 Rollstühle; Einteilung Ausgabe 12/1983
  • DIN 13240-2 Rollstühle; Begriffe 12/1983
  • DIN 13240-3 Rollstühle; Maße 08/1994
  • DIN EN 12183 Rollstühle mit Muskelkraftantrieb – Anforderungen und Prüfverfahren
  • DIN EN 12184 Elektrorollstühle und -mobile und zugehörige Ladegeräte – Anforderungen und Prüfverfahren
  • DIN ISO 6440 Rollstühle; Benennungen, Begriffe 1985
  • DIN ISO 7176-1 Rollstühle; Bestimmung
  • DIN ISO 7193 Rollstühle – Maximale Gesamtmaße

Straßenverkehrsordnung:

  • Für die Ausstattung und Zulassung von Rollstühlen, insbesondere auch Elektrorollstühlen, bestehen mehrere Vorschriften in der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO). Rollstühle werden dort meist als "Krankenfahrstuhl" bezeichnet. Elektrorollstühle dürfen bis zu einer Geschwindigkeit von 6 km/h ohne Führerschein gefahren werden.

  • Im Verzeichnis über Technische Hilfsmittel Rehadat sind in der Produktgruppe 12-21 über 400 Einzelmodelle von im Sanitätsfachhandel erhältlichen Rollstühlen verzeichnet.
  • Das Hilfsmittelverzeichnis der deutschen Gesetzlichen Krankenversicherung ordnet Rollstühle in den Bereich 18 - "Krankenfahrzeuge" ein, mit den vier Unterscheidungsbereichen "Innenraum", "Innenraum und Straßenverkehr", "Straßenverkehr" und "Treppen" mit weiteren Unterteilungen. Als für die Kassen "leistungspflichtige" Modelle des Handels sind etwa 1300 Einzelmodelle eingetragen.

Keine Kommentare: