Donnerstag, Februar 22, 2007

Kleine Hilfsmittel-Hersteller unter Druck

Kleine Hilfsmittel-Hersteller unter Druck
Zunehmende Kartellbildung im Gesundheitswesen nach der Gesundheitsreform? / Innovationsfeindliches Klima

MÜNCHEN (sto). Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz ist nach Ansicht von Dr. Meinrad Lugan aus dem Vorstand der B. Braun Melsungen AG "mittelstandsfeindlich". Angesichts einer zunehmenden Kartellbildung im Gesundheitswesen und der Forcierung von Konzentrationen auf Anbieter- und Nachfragerseite, was durch die Gesund- heitsreform noch gefördert werde, hätten kleine Unternehmen kaum noch eine Chance.

Fatal sei die gesetzliche Neuregelung im Hilfsmittelbereich, die dazu führen werde, dass nur noch Vertragspartner der Krankenkassen, die in der Regel durch Ausschreibungen ermittelt werden sollen, versorgungsberechtigt sein werden, erklärte Lugan beim 8. Münchner Klinik Seminar. Wenn die Krankenkassen nur noch selektiv Versorgungsverträge abschließen, drohe eine Zersplitterung bei der Hilfsmittelversorgung. Die Wahlrechte von Patienten würden erheblich eingeschränkt und die Vielfalt der Anbieter werde gefährdet.

Zu den "sieben Todsünden" der Gesetzgebung, so Lugan, gehöre auch der weitere Ausbau der Bürokratie. Seitdem das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) tätig ist, seien die Zulassungs- und Rechtsabteilungen in den großen Unternehmen die "am schnellsten wachsenden Abteilungen". Kleine Unternehmen seien hier eindeutig benachteiligt, erklärte Lugan.

Die neue Kosten-Nutzen-Bewertung durch das IQWiG stelle zudem praktisch eine vierte Hürde für den Marktzugang dar, erklärte Lugan. Schon jetzt erschwere das IQWiG die Einführung neuer Produkte, weil es Innovationen als solches nicht einmal erkenne. Die Tendenz sei eindeutig innovationshemmend, so Lugan.

Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich solle es nur geben, wenn dies sinnvoll ist, erklärte der Leiter der Landesvertretung Bayern der Techniker Krankenkasse (TK), Helmut Heckenstaller. Die Kassen seien an einer echten Vertragspartnerschaft interessiert. Das bedeute, dass man den anderen "nicht über den Tisch ziehen" wolle. Die Techniker Krankenkasse sei auch im Hilfsmittelbereich an Verträgen vor allem mit "qualitativ guten und innovativen Leistungsanbietern interessiert, so dass wir auch als Kasse punkten können", erklärte Heckenstaller.

Durch die Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung werde der Wettbewerb im Gesundheitswesen gestärkt, erklärte Heckenstaller weiter. Außer den Ermächtigungen, Institutszulassungen und Einzelverträgen, die den Krankenhäusern bisher schon ambulante Leistungen ermöglicht haben, können sie sich künftig auch im Rahmen von Integrationsverträgen und über Medizinische Versorgungszentren zusammen mit weiteren Leistungserbringern an der ambulanten Versorgung beteiligen, erläuterte Heckenstaller. Er sah darin einen positiven Aspekt der Gesundheitsreform.

Keine Kommentare: