Montag, September 20, 2010

Gericht setzt Kostenerstattung für Rollstuhl-Bikes enge Grenzen

Gehbehinderte haben keinen Anspruch auf Kostenerstattung für ein selbst gekauftes Rollstuhl-Bike oder einen Elektro-Rollstuhl, wenn sie sich mit einem herkömmlichen Rollstuhl innerhalb von 500 Metern um ihre Wohnung in zumutbarer Zeit bewegen können. Dies entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen nach eigenen Angaben vom Montag als bundesweit erstes Landessozialgericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Essener Richter ließen Revision beim Bundessozialgericht (BSG) zu. (Az. L 16 KR 45/09)

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