Mittwoch, August 24, 2011

Sichere Beförderung von kranken und behinderten Menschen

Entsprechen die zu befördernden Rollstühle der DIN EN 12183 und DIN EN 12184. Liegt
dazu ein Festigkeitsnachweis gemäß ISO 7176-19 vor? Wurden alternativ dazu
Ausnahmegenehmigungen beantragt? Generell dürfen Rollstühle seit September 2009 nur noch in Fahrzeugen befördert werden, wenn sie einen 20 G dynamischen Crash-Test gemäß ISO 7176-19 erfolgreich bestanden
haben. Diese positiv getesteten Rollstühle erhalten eine Kennzeichnung, die aussagt, ob ein
Rollstuhl mit der darin sitzenden Person befördert werden darf oder nicht. Somit dürften rein
rechtlich, Rollstühle ab Baujahr 2010 ohne einen positiven Crash-Test nicht mehr mit
Personen befördert werden. Für diese Fälle wird empfohlen bei der Zulassungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung für den Einzelfall zu beantragen. Für Rollstühle, die vor September 2009 hergestellt wurden gilt diese Regel nicht.

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