Mittwoch, März 14, 2007

Rollstuhl: Kostenerstattung vorab mit der Krankenkasse klären

Rollstuhl: Kostenerstattung vorab mit der Krankenkasse klären

Senioren sollten bei der Anschaffung eines Rollstuhls vorab klären, ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Wer sich auf eigene Faust nach einem Modell umsieht und sich erst danach um die Erstattung kümmert, könne leicht Probleme mit der Kasse bekommen, sagte Christoph Kranich von der Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hamburg dem dpa/gms-Themendienst. Im Gegensatz zu Einlagen oder Bandagen müssten Rollstühle vom Arzt verordnet und bei der Krankenkasse beantragt werden. Dabei prüften Kassen bei Hilfsmitteln nicht nur die medizinische Notwendigkeit, sondern auch, ob diese zweckmäßig und wirtschaftlich seien.

Kassenpatienten hätten keinen Anspruch auf einen neuen Rollstuhl, sagt Kranich. Häufig stellten die Kassen zunächst gebrauchte Modelle aus ihren Depots zur Verfügung. Bei Neugeräten müssten Patienten zudem den Festbetrag für die Erstattung beachten. Liegt der Preis für ein Gerät darüber, müssten Patienten die Differenz in der Regel selber zahlen. Grundsätzlich müssten Erwachsene bei Hilfsmitteln wie einem Rollstuhl einen Eigenanteil von fünf bis zehn Euro zuzahlen. Bei chronisch Kranken sei die Höhe der jährlichen Zuzahlungen auf ein Prozent des Bruttoeinkommens begrenzt.

Um bei einem Antrag die Notwendigkeit eines Rollstuhls zu belegen, könnten Patienten sich zusätzlich zur ärztlichen Verordnung die Empfehlung eines Pflegers geben lassen. Kontaktadressen für Beratungsstellen bietet die Unabhängige Patientenberatung Deutschland.

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