Sonntag, Juli 29, 2007

Rechte von Flugreisenden gestärkt

Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, hat heute begrüßt, dass mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 die Rechte von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität gestärkt und ihr diskriminierungsfreier Zugang zum Luftverkehr sicher gestellt werden sollen.

"Mit dieser Verordnung ist ein weiterer Schritt zur gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben unternommen worden", betonte die sozialdemokratische Bundestagsabgeordnete in ihrer Presseerklärung. Die Verordnung verbietet den Luftfahrtunternehmen, behinderten oder mobilitätseingeschränkten Menschen den Zugang zu einer Flugreise - abgesehen von begründeten Ausnahmefällen - zu verweigern. Zudem verpflichtet sie die Fluggesellschaften (und ab Juli 2008 auch die Flughäfen), eine qualitativ anspruchsvolle nahtlose Assistenz vom Ankunftsort vor dem Flughafen bis zum Sitzplatz im Flugzeug, während des Fluges vom Sitzplatz im Flugzeug bis zum Verlassen des Terminals bzw. bei Transitpassagieren bis zum Sitzplatz im Flugzeug des Anschlussfluges sicher zu stellen.

Ab Juli 2008 sind die Fluggesellschaften verpflichtet, Hilfsmittel wie Rollstühle oder Blindenhunde gratis mitzunehmen. Die sich hieraus ergebenden Kosten dürfen nicht auf die behinderten Fluggäste umgelegt werden. Sie sollen vielmehr aus einem Fonds beglichen werden, in den die Fluggesellschaften im Verhältnis zur Anzahl der von ihnen beförderten Passagiere einzahlen.

Darüber hinaus verpflichtet die Verordnung die 27 EU-Mitgliedsstaaten, angemessene und wirksame Strafen für jene Luftfahrt- und Touristikunternehmen vorzusehen, die sich nicht an die neuen Regeln halten. "In Deutschland soll zu diesem Zweck die Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung eine entsprechende Änderung erfahren. Ich werde mich dafür einsetzen, dass alle Verstöße gegen die in der EG-VO 1107/2006 aufgeführten Verpflichtungen mit Sanktionen belegt werden", erklärte Evers-Meyer.

Verletzen die für den Luftverkehr verantwortlichen und in der Verordnung genannten Unternehmen ihre Pflichten gegenüber behinderten oder mobilitätseingeschränkten Menschen, sollten sie diese zunächst an den maßgeblichen Flughafen beziehungswewise an das Luftfahrtunternehmen wenden. Erhalten sie von den Unternehmen keine oder nur eine unzureichende Antwort, haben sie die Möglichkeit, ihre Beschwerde an die Luftfahrtbehörde im jeweiligen Bundesland zu richten, die den Vorfall prüfen und gegebenenfalls Strafen verhängen kann. sch

Weitere Informationen auf der Webseite der Europäischen Kommission

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