Freitag, August 08, 2008

Im Rollstuhl zu Hause

Für Caroline B. sind die Sommerferien die anstrengendste Zeit im Jahr. Die Düsseldorfer Ganztagsförderschule, die ihr siebenjähriger behinderter Sohn Johannes besucht, macht dann nämlich keine Angebote.

DÜSSELDORF/ERKRATH Die Zeiten, in denen Schulkinder während der sechs Ferienwochen zu Hause blieben und die Eltern vor eine echte Betreuungsaufgabe stellten, sind eigentlich vorbei. Alle Grund- und Förderschulen, die im „offenen Ganztagsbetrieb“ sind, müssen einige Wochen lang ein Ferien-Programm anbieten. Absurd: Echte Ganztagsschulen müssen dies nicht. Sie bleiben dicht.

„Eine Katastrophe“ nennt Theo Bremer von der Düsseldorfer Schulverwaltung diese Landes-Regelung, die auch eine Förderschule in Düsseldorf betrifft: Die Rheinische Schule für körperliche und motorische Entwicklung an der Brinckmannstraße hat kein Ferienprogramm, die Eltern der gut 200 behinderten Schüler müssen sehen, wie sie zurecht kommen.

Für Caroline B. deren Sohn Johannes die Förderschule besucht, ein unhaltbarer Zustand: „Ich bin vollkommen überlastet und habe praktische keine Zeit für meinen anderen, nicht behinderten Sohn“, erzählt die Mutter aus Erkrath. „Ich bin zwar nicht berufstätig, aber alleine, ohne meinen Mann zu Hause, weil er arbeitet. Die aufwändige Betreuung meines Kindes während der sechs Wochen verschlingt mich geradezu.“

Sohn Johannes ist spastisch gelähmt und braucht die ganze Aufmerksamkeit der Mutter. „Deshalb kann ich kaum etwas mit meinem neunjährigen Henry unternehmen“, so Caroline B., die für eine Kernzeit-Betreuung in den Ferien plädiert: Einige Stunden am Tag, so dass den Eltern etwas Zeit für andere Dinge bleibt, wünscht sie sich.

Beim Landschaftsverband Rheinland (LVR), Träger der Förderschule, bestätigt ein Sprecher, dass die Förderschule eine reguläre Ganztagsschule ist und als solche keine Betreuung in den Ferien anbietet. Warum das so ist, weiß auch er nicht. Nur so viel: Drei der vier Förderschulen, die der LVR in der Landeshauptstadt betreibt, sind Offene Ganztagsschulen und haben somit das Problem nicht (siehe Info). Von den 13 Förderschulen in städtischer Trägerschaft sind ebenfalls acht Offene Ganztagsschulen und damit an das Schulrecht gebunden. „Für die regulären Ganztagsschulen gelten die Regelungen nicht“, so Theo Bremer. „Wahrscheinlich bräuchte es erst eine Änderung im Schulrecht, damit die Ganztagsschulen auch in den Ferien öffnen können.“

Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, will nun das Schulministerium prüfen. In einem aktuellen Erlass für die Ganztagsförder- und Hauptschulen sind die Ferienprogramme jedenfalls nicht erwähnt, so ein Sprecher des Ministeriums. Jetzt soll geklärt werden, ob es in der Macht der Schulen steht, eine Betreuung für die Kinder auszuschreiben oder ob die rechtlichen Voraussetzungen erst geschaffen werden müssen.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Hallo.
Ich mochte mit Ihrer Website rollstuhl24.blogspot.com Links tauschen