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Donnerstag, April 26, 2012

Aus dem Wort "Beatle" zusammengesetzte Gemeinschaftsbildmarke für elektrische Rollstühle unzulässig

Wertschätzung und die nachhaltige Attraktivität der Marke "Beatles" und "The Beatles" durch Gemeinschaftsbildmarke beeinträchtigt

Apple Corps darf es untersagen lassen, dass eine Gemeinschaftsbildmarke, die sich aus dem Wort „BEATLE“ zusammensetzt, für elektrische Rollstühle eingetragen werden darf. Die Benutzung dieser Marke durch You-Q würde wahrscheinlich die Wertschätzung und die nachhaltige Attraktivität der Marken BEATLES und THE BEATLES, deren Inhaberin die Apple Corps ist, beeinträchtigen. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.


Im Januar 2004 meldete die Handicare Holding BV beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) ein aus dem Wort „BEATLE“ bestehendes Bildzeichen als Gemeinschaftsmarke für Apparate zur Beförderung von Personen mit eingeschränkter Beweglichkeit (elektrische Rollstühle) an.

Apple Corps Ltd erhebt Widerspruch gegen Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke

Die von der Gruppe „The Beatles“ gegründete Apple Corps Ltd erhob jedoch gegen diese Anmeldung Widerspruch, den sie auf ihre zahlreichen älteren Gemeinschaftsmarken und nationalen Marken, darunter die Wortmarke „BEATLES“ und mehrere aus dem Wort „BEATLES“ oder „THE BEATLES“ zusammengesetzte Bildmarken, stützte.

Am 31. Mai 2010 wies das HABM die Anmeldung von Handicare mit der Begründung zurück, dass es aufgrund der Ähnlichkeit der Zeichen, der hohen Wertschätzung, die die älteren Marken von Apple Corps seit langem erlangt hätten, und der Überschneidung der relevanten Verkehrskreise wahrscheinlich sei, dass Handicare durch die Benutzung der angemeldeten Marke die Wertschätzung und die nachhaltige Attraktivität der Marken von Apple Corps beeinträchtigen würde. Es bestehe somit die ernste Gefahr, dass die älteren Marken von Apple Corps beeinträchtigt würden. Handicare beantragt Aufhebung der Entscheidung

Handicare, die nach Klageerhebung in You-Q BV umbenannt wurde, hat beim Gericht beantragt, diese Entscheidung aufzuheben.
Der Gerichtshof der Europäischen Union bestätigte mit seinem Urteil die Auffassung des HABM und wies die Klage ab.
Einander gegenüberstehenden Zeichen ähneln sich stark in visueller, klanglicher und begrifflicher Hinsicht

Zunächst weist das Gericht darauf hin, dass das HABM anhand der vorgelegten Angaben, insbesondere über den Verkauf von Schallplatten der Beatles, davon ausgehen konnte, dass die älteren Marken THE BEATLES und BEATLES bei Ton- und Bildaufnahmen sowie Filmen eine hohe Wertschätzung und bei Nebenprodukten wie Spielzeug und Spielen eine – wenngleich geringere – Wertschätzung genießen. Außerdem hat das HABM zu Recht festgestellt, dass die einander gegenüberstehenden Zeichen in visueller, klanglicher und begrifflicher Hinsicht sehr ähnlich sind.

Trotz Unterschiedlichkeit fraglicher Waren ergibt sich Verbindung zwischen den einander gegenüberstehenden Zeichen

Darüber hinaus haben diese Marken Unterscheidungskraft, so dass die breite Öffentlichkeit, insbesondere in den nicht englischsprachigen Staaten der Union, unmittelbar an die gleichnamige Gruppe und deren Produkte denkt. Ferner hat das HABM zu Recht festgestellt, dass es zwischen den Verkehrskreisen, auf die die einander gegenüberstehenden Zeichen abzielen, insofern eine Überschneidung gibt, als auch Personen mit eingeschränkter Beweglichkeit zu der breiten Öffentlichkeit gehören, auf die die älteren Marken abzielen. Infolgedessen war das HABM zu der Schlussfolgerung berechtigt, dass es trotz des Unterschieds zwischen den fraglichen Waren eineVerbindung zwischen den einander gegenüberstehenden Zeichen gibt.

You-Q könnte zu Unrecht Vorteile durch Übertragung des Ansehens von Apple Corps auf ihre eigene Marke nutzen.

Aufgrund dieser Verbindung neigen die relevanten Verkehrskreise, auch ohne dass eine Verwechslungsgefahr besteht, dazu, die mit den älteren Marken verbundene Wertschätzung auf die mit der angemeldeten Marke versehenen Waren zu übertragen. Das mit den älteren Marken verbundene Ansehen steht – selbst nach 50 Jahren – noch immer für Jugend und eine gewisse Gegenkultur der sechziger Jahre und ist nach wie vor positiv. Dieses positive Image könnte den von der angemeldeten Marke erfassten Waren zugute kommen, weil die relevanten Verkehrskreise gerade aufgrund des erlittenen Handicaps von dem sehr positiven Bild von Freiheit, Jugend und Mobilität, das mit den Marken BEATLES und THE BEATLES verbunden ist, besonders angezogen würden, zumal ein Teil der Verkehrskreise, auf die die Waren von You-Q abzielen, zu der Generation gehört, die die Produkte der Beatles in den sechziger Jahren kannte, wobei sich einige dieser Personen nunmehr von den von der angemeldeten Marke erfassten Waren angesprochen fühlen könnten. You-Q könnte daher ihre eigene Marke durch Übertragung dieses Ansehens auf den Markt bringen, ohne große Risiken einzugehen und ohne die Einführungskosten, insbesondere für Werbung, einer neuen Marke tragen zu müssen.

Marken von Apple Corps würden durch Benutzung der angemeldeten Marke durch You-Q beeinträchtigt.

Das Gericht kommt somit zu dem Ergebnis, dass das HABM frei von Rechtsfehlern festgestellt hat, dass You-Q wahrscheinlich die Wertschätzung und die nachhaltige Attraktivität der Marken von Apple Corps oder einiger ihrer Marken durch die Benutzung der angemeldeten Marke beeinträchtigen würde.

Mittwoch, August 24, 2011

Sichere Beförderung von kranken und behinderten Menschen

Entsprechen die zu befördernden Rollstühle der DIN EN 12183 und DIN EN 12184. Liegt
dazu ein Festigkeitsnachweis gemäß ISO 7176-19 vor? Wurden alternativ dazu
Ausnahmegenehmigungen beantragt? Generell dürfen Rollstühle seit September 2009 nur noch in Fahrzeugen befördert werden, wenn sie einen 20 G dynamischen Crash-Test gemäß ISO 7176-19 erfolgreich bestanden
haben. Diese positiv getesteten Rollstühle erhalten eine Kennzeichnung, die aussagt, ob ein
Rollstuhl mit der darin sitzenden Person befördert werden darf oder nicht. Somit dürften rein
rechtlich, Rollstühle ab Baujahr 2010 ohne einen positiven Crash-Test nicht mehr mit
Personen befördert werden. Für diese Fälle wird empfohlen bei der Zulassungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung für den Einzelfall zu beantragen. Für Rollstühle, die vor September 2009 hergestellt wurden gilt diese Regel nicht.

Mittwoch, Februar 07, 2007

Rollstuhl Meyra X2 im Test

Rollstuhl Meyra X2 im Test

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Rollstühle im Alltagstest

„Ein nettes Stühlchen"

Eine Tester-Gruppe prüfte den neuen Meyra X2 auf Herz und Nieren

Beim Besuch der letzten Rehacare sahen wir uns gründlich um und fanden beim Rollstuhlhersteller Meyra das Modell X2, den neuesten Spross der hauseigenen Reihe moderner Adaptiv-Rollstühle (besser bekannt unter dem nicht ganz korrekten Begriff „Aktivrollstühle"). Der X2 lässt sich wirklich an viele unterschiedliche Insassen und unterschiedliche Anforderungen anpassen: mit 3 Rahmenlängen, Sitzbreiten und Sitztiefen von jeweils 32 bis 46 Zentimetern, Rückenhöhen von 30 bis 47,5 Zentimetern, und auch sonst gibt es jede Menge Ausstattungsvarianten. Gerade deshalb wählten wir den X2 für einen umfangreichen Test aus.

Die Auswahl

Die Bestellung: Ganz einfach war es nicht, sich durch das Bestellformular zu arbeiten, und bei der Position der Hinterräder waren wir dann definitiv überfordert, also teilten wir das gewünschte Ergebnis mit: Eine Gewichtsverteilung von 90 zu 10 zwischen Hinter- und Vorderrädern. Der erste Eindruck am ausgelieferten Exemplar: Meyra war mal wieder vorsichtiger als angesagt. Als wir dann die Rückenbespannung im Bereich der unteren Wirbelsäule deutlich lockerten, um die Skoliose der Testpilotin einigermaßen angenehm unterzubringen, näherten wir uns dann doch dem angepeilten Ziel.

Zwei Tage später teilte man uns mit, wegschwenkbare Fußplatten seien aus konstruktiven Gründen erst ab 42 Zentimetern USL möglich. Da eine operative Verlängerung der Beine für einen solchen Test nicht in Frage kam, mussten wir auf die „nur hochklappbaren" Fußstützen ausweichen. Nicht mal eine Woche nach Bestellung wurde der Stuhl geliefert - ein riesiger Karton.

Ein Sitzkissen braucht der Mensch und die Verbundschaumkissen von Meyra sind nicht übel, wenn auch von nur begrenzter Lebensdauer. Warum dann aber das gelieferte Exemplar (bei 38 Zentimetern Sitzbreite des Rollstuhls) nur 34 Zentimeter breit war, konnten wir nicht nachvollziehen.

Neben der Betriebsanleitung und diversen weiteren Papieren lag dem Rolli ein Werkzeugtäschchen bei und alle benötigten Schlüssel waren von guter Qualität. Nur: Was dachten sich Versender, wozu dieser Flachmann aus der Grabbelkiste der Fahrradabteilung gut sein soll? - Und eine kleine Luftpumpe! Nun gut, über Nutzen und Risiken solcher Mini-Luftpumpen (ohne jede Druck-Anzeige) kann man ganz allgemein streiten. Aber wozu soll sie gut sein, wenn rundum pannensichere Bereifung montiert ist? Legen wir das Gerätchen beiseite und freuen uns, nicht bei seiner Benutzung ins Schwitzen zu kommen

Kritische Blicke in die Begleitlektüre

Dann vertieften wir uns erst einmal längere Zeit ins Studium der Papiere. Allein die Betriebsanleitung" hat einen Umfang von 35 Seiten, die „Sicherheitshinweise für den Gebrauch von Faltrollstühlen gar 43. Die zwei Heftchen bieten eine leicht chaotische Mischung aus technischen Informationen, Benutzer- und Warnhinweisen. Und das Ganze ist etwa so spannend zu lesen wie die Regierungsbegründung eines neuen Gesetzes, schlechter gegliedert als ein Telefonbuch. Allzu oft wird auf den Fachhandel verwiesen, wo es der eigenen Sicherheit besser täte, wenn Nutzer die eine oder andere Service- oder Einstell-Arbeit selbst übernähmen. Ob jeder Mitarbeiter eines Sanitätshauses weiß, was er alles können soll? Man kann so was auch lesefreundlicher gestalten.

In der „Betriebsanleitung" gibt es eine Tabelle „technische Daten" - und selbst hier, also fernab jeder Werbe-Lyrik, gibt Meyra das Transportgewicht mit „ab 7,5 Kilogramm (ohne Antriebsräder)" an. Das hätte man wirklich nicht nötig - bei einer Sitzbreite von 38 Zentimetern und mit pannensicherer Bereifung ist ein Gesamtgewicht von 14,9 Kilogramm durchaus anständig. Im Gegensatz zur Betriebsanleitung verspricht das zweite Heftchen, die „Sicherheitshinweise Mechanische Rollstühle" in der Einleitung: „Die Sicherheitshinweise (...) sind aus Erfahrungen von Rollstuhl-Fahrern, Begleitpersonen und Sicherheitsfachleuten (...) entstanden und in einer leicht verständlichen Weise in Bild und Text für Sie zusammengestellt."

Gut gemeint ist bei den „Allgemeinen Sicherheitshinweisen" der Satz: „Nicht mit dem Rollstuhl in das Wasser fahren" (Seite 5). Je nach Alltagssituation ist das allerdings schwer zu vermeiden. So mancher kam in einen Platzregen und musste den Heimweg durch mehr oder weniger tiefe Pfützen antreten. Getoppt wird das weiter hinten (Seite 8): „Zur Vermeidung von Korrosionsschäden den Rollstuhl nicht in Feuchträumen benutzen, keine Pfützen oder Gewässer durchfahren, keinem Dauerregen aussetzen."

Wie gesagt: Im Elfenbeinturm lässt sich trefflich darüber philosophieren, welche denkbaren Risiken im Sinne der Produkthaftung damit abgehandelt seien. Erstens lässt man damit die Nutzer dieses Modells im doppelten Sinn im Regen stehen, und zweitens steht es in einem aparten Widerspruch zum Werbezettelchen, das am Rollstuhl hing und die „hochfeste Aluminium-Speziallegierung" ausdrücklich für die „hervorragende Korrosionsbeständigkeit" preist. Trauen die Meyra-Leute da ihren eigenen Entwicklungen nicht?

Auch der Sicherheitshinweis „Für die Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr ist eine saubere, passive Beleuchtung erforderlich!" (Seite 7) ist eher vom weltfremden Schreibtisch aus formuliert. Natürlich ist der Satz nicht falsch, oh nein! Bloß: Was ist denn nun an diesem Rollstuhl die „passive Beleuchtung", wo ist sie und wie ist sie sauber zu halten? Wo andere Rollstühle Reflektoren zwischen den Speichen und reflektierende Folienstreifen an Rahmenrohren haben, fehlt eine derartige Ausrüstung am X2 völlig.

Das Thema Beleuchtung wird auf Seite 41 ein zweites Mal gestreift, dann noch vager: „Sie unterliegen mit Ihrem Rollstuhl der Straßenverkehrsordnung. Wir empfehlen - falls nicht vorhanden - die Anbindung einer geeigneten Beleuchtungsanlage an Ihrem Rollstuhl." Nett! Ist das eine unverbindliche Empfehlung? Was für technische Möglichkeiten zur aktiven Beleuchtung gibt es?

Da schweigen Sicherheitshinweis und Betriebsanleitung. Schade! Notfalls hilft ein guter Fahrradladen, auch wenn man dann die Geräte aus eigener Tasche zahlen muss. Ein letzter Blick ins Bestellformular. Es gibt da so sinnvolle Angebote wie Seitenteile aus Kohlefaser oder ein Designer-Kugelschreiber. Aktive oder passive Beleuchtung? Fehlanzeige.

Alltag im X2

Die erste Benutzung führte zu vorsichtig positiven Kommentaren. „Ein nettes Stühlchen" war mehrfach zu hören. Zumindest im Neuzustand ist es allemal ein Hingucker. Auffällig: Was auf den ersten flüchtigen Blick wie die altbekannte Scherenkonstruktion von Faltrollstühlen aussieht, wie sie in den 40er Jahren von Everest&Jennings erfunden wurde, entpuppt sich auf den zweiten Blick als Weiterentwicklung. Die Holme der Sitzbespannung rasten über Plastiknasen ziemlich fest im gebogenen oberen Rahmenrohr ein. Das verbessert die Steifheit des Rahmens gegenüber üblichen Faltrollstühlen deutlich.

Dann erste Zweifel: Wer einen festen Sitz gewohnt ist, wird auch bei einer relativ stabilen Hängematte skeptisch: Ob die wohl ausleiert? Tatsächlich, nach 3 Wochen gab die Mitte der Sitzfläche (bei 38er Sitzbreite) ziemlich genau einen Zentimeter nach. Für die Rückfront der Testpilotin jedenfalls unangenehm spürbar. Bei Dauernutzung des X2 müsste dann wohl wenigstens dem Sitzkissen ein Brett untergeschoben werden.

Die Knubbelgriffe an ziemlich kurzen Rohrstücken sind ungewohnt - die meisten Begleitpersonen meckerten eher. Obwohl keine der beteiligten Personen Hände wie Kohlenschaufeln hatte, findet jedenfalls subjektiv selten die ganze Hand guten Halt. Bei den meisten Befragten fanden 4 Finger irgendwo irgendwie Halt, aber der kleine Finger blieb arbeitslos. Klingt nebensächlich, aber spätestens bei der Überwindung von Hindernissen macht sich der Unterschied deutlich bemerkbar. Allerdings: was für die meisten Begleitpersonen unangenehm ist, soll vor allem den RollstuhlfahrerInnen entgegenkommen, die im Oberkörper fit sind: Wer sich dreht und mit einer Hand hinter sich greifen will, möchte natürlich möglichst wenig Hindernisse haben, an denen er oder sie unterwegs hängen bleiben könnte. Die sonst üblichen Schiebegriffe sind da garantiert viel öfter im Weg als Meyra's Knubbelgriffe.

Um noch einmal auf die Schiebegriffe zurückzukommen: Auch bei den Autoren im Hause Meyra hat sich inzwischen herumgesprochen, dass es weder sinnvoll noch sicher ist, an Treppen nach dem Prinzip „zwei Mann, vier Ecken" vorzugehen und den Rollstuhl samt Insassen freischwebend zu tragen. Viel zu gefährlich, zumal es eher ein frommer Wunsch ist, auf einen zweiten Helfer zu warten, der sich ebenfalls „mit der Gefahrensituation auskennt und den Rollstuhl fest führt" - in aller Regel ist ein zweiter Helfer ahnungslos und nicht mit der Materie vertraut. Also ankippen und über die Hinterräder abrollen, egal, ob treppauf oder treppab (zumindest als Regelfall).

Erfahrung in vielen Details

Vielen Details ist anzumerken, dass Meyra lange Erfahrung hat: die gesamte Vorderrad-Baugruppe ist abgerundet, mit versenkten Imbus-Schrauben -selbst das Unterlegplättchen auf der Innenseite des Rahmenrohrs schmiegt sich ans Rohr an und hat abgeschrägte Kanten. Gleiches gilt für die Außenkanten der Fußplatten (mitsamt deren Klapp-Gelenk). Wer ab und zu mit nackten Füßen im Rollstuhl sitzt, wird das zu schätzen wissen, erst recht Begleitpersonen, denen die Ecken von Fußstützen mehrfach Mal schmerzhaft am Fußknöchel angekommen waren.

Selbst an der hinteren Ecke des Rahmens hat man das Rohr nicht einfach abgesägt, sondern mit einem runden Stopfen verschlossen. In dieser Art gibt es noch jede Menge weiterer Konstruktionsdetails, denen man anmerkt, wie lange hier entwickelt wurde. Selbst die dick auftragenden Seitenteile aus Rohrrahmen mit Kunststoff-Füllung, wie sie noch am Meyra „Primus" eingesetzt wurden, sind angeschraubten Blech-Seitenteilen gewichen, die dennoch stabil und innen mit isolierendem Polster-material ausgekleidet sind.

Die Höhenverstellung der Armauflagen ist stabil und plausibel zu handhaben und auch bei unsachgemäßer Behandlung (man sollte sich wirklich nicht auf Armauflagen draufsetzen, auch wenn man weit oben aus einem Regal ein Buch greifen möchte!) blieben sie bombenfest. Und es gibt auch keine Gefahr, die Armpolster zu beschädigen: Der stabile Unterbau stützt sie bis zur Vorderkante ab. Also keine Angst, wenn man(n) die Freundin nahe bei sich hat, dieses Armpolster trägt. Nach zwei Tagen stellten wir fest: Die Fußplatten verdrehen sich. Wieso? Eine Untersuchung des Rahmens zeigt: Die Höhenverstellung der Fußstützen wird über eine kleine Schraube gehalten. Schon nach 14 Tagen Alltag (ohne irgendwelche Anderungen der Fußstützen!) beträgt das Spiel bereits 5 Zentimeter. Wie das wohl nach 14 Monaten aussehen würde? Wenn schon ein dünnes Schräubchen die Fußstützen halten soll, dann wäre es sicher beruhigender (und stabiler), wenn dieses durchgesteckt und von der Rückseite gesichert wäre.

Auch die eine Bremse wackelt nach einer Woche. Hier ist es eine andere Kleinigkeit: Die Imbusschraube, mit der die Bremse am Rahmenträger befestigt ist, hat sich gelöst. Auffällig ist nicht nur die (beinahe unvermeidliche) Eigenwerbung auf Speichenschutzscheiben und Rückenbespannung, sondern auch die diversen Aufkleber auf Rahmenrohren mit Typenschild, Warnhinweisen (wer schaut schon untern Rollstuhl, um Warnungen zu lesen?) und Sitzbreiten-Angabe. Nun, das ist Ansichtssache.

Fazit

Insgesamt ist der X2 ein wirklich nettes Stühlchen ohne spektakuläre Ausstattungsdetails, aber garantiert an allen (abgerundeten) Ecken ausgereift. Konstruktion, Material und Verarbeitung sind wirklich super. Kleine Mängel (Fußstützen- und Bremsen-Befestigung) dürften auch bei Massenproduktion nicht vorkommen, sind aber selbst mit optimaler Endkontrolle nie ganz zu vermeiden. Das nimmt man aber sicher lieber in Kauf als ernsthafte Konstruktions- oder Fertigungsmängel. Und die braucht man bei Meyra schon traditionell nicht zu befürchten. Probleme beim Alu-Schweißen, Gefahr von Rückenrohr-Brüchen (mit fatalen Folgen, wenn's beim Uberwinden einer Treppe passiert!): Niemals! Auch die lieblosen Strophen der Produktsicherheits-Lyriker kann man verschmerzen, obwohl damit der gutgemeinte Schuss nach hinten losgeht: Nur eine kleine Minderheit wird die Heftchen aufmerksam bis zu Ende lesen. Meyra traut seinem Produkt wohl deutlich weniger zu als wir.

Hannes Heiler
aus: Leben und Weg 2/2004, Seite 40

Greifreifen-Rollstühle im TEST von Bettina Albers DIAS GmbH

Greifreifen-Rollstühle im Test:
Nicht alle Modelle sind für Selbstfahrer zumutbar
von Bettina Albers / DIAS GmbH

In Deutschland sind ca. eine halbe Million Menschen dauerhaft oder zeitweise auf einen Rollstuhl angewiesen. Erfüllen die gebräuchlichen Rollstühle die Anforderungen, die aktive Nutzer stellen? Dies hat Stiftung Warentest exemplarisch anhand von 4 Standard-, 4 Leichtgewichts- und 7 Aktivrollstühlen getestet (s. Zeitschrift „test“, 4/98). Das Ergebnis fiel nicht immer positiv aus: insbesondere die Standardrollstühle wiesen zum Teil deutliche Mängel auf und sind für aktive Rollstuhlfahrer wenig geeignet und auch die getesteten Leichtgewichts-Rollstühle erfüllten die Anforderungen oftmals nicht. Am besten wurden die Aktiv-Rollstühle bewertet, mit denen die Testpersonen die wenigsten Probleme hatten. Grundlegende Voraussetzung für einen zufriedenstellenden Gebrauch ist nicht nur die Auswahl des richtigen Modells, sondern immer auch die Anpassung des Rollstuhls an die individuellen Bedürfnisse des Nutzers.
In Teil 1 sollen zunächst die allgemeinen Eigenschaften von Standard-, Leichtgewichts- und Aktivrollstühlen vorgestellt werden. Zudem werden Informationen zum Personenkreis der Anwender und zur Versorgungspraxis und Kostenübernahme gegeben.
Die wichtigsten Ergebnisse des Rollstuhltests, sowie Einzelheiten, auf die man bei der Auswahl des geeigneten Rollstuhls achten sollte, werden in Teil 2 vorgestellt.
Teil 3 gibt eine Übersicht über die wichtigsten Bedienteile von Greifreifen-Rollstühlen und die häufigsten Handhabungsvorgänge. Am Ende wird auf die Kriterien eingegangen, die einen ‚guten’ Rollstuhl kennzeichnen

Teil 1
1. Greifreifen-Rollstühle: Definition und Konstruktionsprinzipien
Die am meisten verkauften Rollstühle mit einem Marktanteil von etwa 85 % sind Greifreifen-Rollstühle. Dies wird vor allem dem geringen Gewicht, den kleinen Abmessungen, der Faltbarkeit und dem einfachen, direkt wirkenden Antriebssystem zugeschrieben. Die nächstgrößere Verbreitung haben Elektrorollstühle mit etwa 12 %. Demgegenüber haben alle anderen Rollstuhlarten (Schieberollstühle, Handhebelrollstühle und Trippelrollstühle) zusammengenommen eine Verbreitung von weniger als 3 % des Gesamtumfangs.

Ein Greifreifen-Rollstuhl hat einen Rahmen, der einen Sitz trägt, und selbst von Rädern und/oder Rollen getragen wird. Wenn der Rahmen faltbar ausgeführt ist, erleichtert dies die Mitnahme im PKW oder anderen Verkehrsmitteln. Seine Beschaffenheit und Ausführung bestimmt im wesentlichen die Gesamt-Stabilität und auch die Anpassungs- oder Ausstattungsfähigkeit des Geräts. Das Ausmaß der Anpassung und Gestaltung der Teile für Sitz, Fuß- und Armstützen kann je nach den individuellen Anforderungen der Benutzer unterschiedlich groß sein und hängt auch von den Zubehörteilen ab, die für das jeweilige Rollstuhlmodell zur Verfügung stehen.

Greifreifen-Rollstühle haben zwei Antriebsräder, die größer als die anderen Räder sind - für Erwachsene etwa 22 bis 26 Zoll - und deren Achsen starr mit dem Rahmen verbunden sind. In gewissem Abstand von den großen Rädern sind Greifreifen angebracht. Diese sollen einen ergonomisch optimierten Zugriff für die Hände bieten. Durch die Hand-Arm-Bewegung an den Greifreifen wird das Rad zum Drehen gebracht und damit der Vortrieb erzeugt. Die Steuerung des Rollstuhls erfolgt durch unterschiedliches Drehen an den Greifreifen. Die Greifreifen verhindern zudem, dass die Hände mit den Verschmutzungen vom Fahrweg in Berührung kommen. Der Greifreifenantrieb erfordert gegenüber Handhebelantrieben einen Mehraufwand an körperlicher Arbeit, andererseits begünstigt er das Überwinden von einzelnen Stufen, Schwellen und Bordsteinkanten.

Die beiden anderen Räder des Rollstuhls sind in der Regel kleiner und dienen als Stütz- und Lenkräder. Sie sind mit einer Gabelhalterung um eine senkrechte oder leicht geneigte Achse herum schwenkbar am Rahmen befestigt. Die Anordnung der Antriebsräder „vorn“ oder „hinten“, bzw. hinter oder vor den kleinen Lenkrädern wird von körperlichen Gegebenheiten und teilweise auch von der beabsichtigten Anwendung der Benutzer bestimmt. In den meisten Fällen befinden sich die Antriebsräder hinten. Vor- und Nachteile bestimmter Reifenarten und Lenkradtypen bestehen hinsichtlich der Wendigkeit und der Dämpfung.

Greifreifen-Rollstühle können sehr leicht gebaut sein, sie sind prinzipiell wendig und lassen sich, sofern vorgesehen, auf kleine Maße zusammenfalten oder zerlegen. Das Eigengewicht dieser Rollstühle liegt meist erheblich unter dem Gewicht der Benutzer. Aus medizinischer Sicht können jedoch bereits geringe Gewichtsunterschiede bei einem Rollstuhl für Querschnittgelähmte eine erhebliche Relevanz haben.
Greifreifen-Rollstühle können nach Standard-, Leichtgewichts- und Aktiv-Rollstühlen unterschieden werden. Da an den meisten Rollstühlen auch Schiebegriffe angebracht sind, können sie auch als Schieberollstühle dienen.

Gewicht des Rollstuhls:
Ein wesentlicher Unterschied der drei Rollstuhlgruppen liegt im Gewicht. So definiert das Hilfsmittelverzeichnis der GKV die Rollstuhltypen unter anderem auch nach dem Gewicht. Demnach haben Aktivrollstühle Gewichte von maximal 14 kg, Leichtgewichtsrollstühle maximal 18 kg und Standard-Faltrollstühle über 18 kg.
Relevanz hat das Gewicht insbesondere beim Heben und Verladen des Rollstuhls, z.B. in den PKW. Da viele Rollstuhlfahrer heute in zunehmendem Maße ein selbständiges und weitgehend normales Leben führen, bedeutet das auch einen erhöhten Trend zur weiträumigen Mobilität, was dann oft auch ein häufiges Ein- und Ausladen des Rollstuhls in den PKW oder andere Fahrzeuge zur Folge hat. Bei häufiger Durchführung dieser Handlung, bei der Gewichte um 10 kg oder mehr in teilweise extremer Körperhaltung gehoben und gehalten werden müssen, ist aus orthopädischer Sicht mit erheblichen Abnutzungs- und Überlastungserscheinungen am Bewegungsapparat zu rechnen. Dies lässt selbst schon bei den leichtesten Rollstühlen mit Gewichten unterhalb von 10 kg eine Gewichtsdifferenz von 1 oder 2 kg zu einem wesentlichen Qualitätsunterschied werden. Um so mehr gilt das für die „Normalrollstühle“ mit Gewichten von meist über 14 kg.
Langfristig betrachtet sind deshalb Einsparungen, die sich aus der Versorgung mit einem zwar preiswerteren aber schwereren Rollstuhl ergeben, eine Fehlplanung, die nicht nur dem Nutzer einiges an „Mehrarbeit“ abverlangt und zu gesundheitlichen Schäden führen kann, sondern sich aus diesem Grund auch für die Krankenkassen später in erhöhten Heil- und Pflegekosten niederschlagen kann.

1.1 Standard-Rollstühle
Für die Konstruktion der „Standard“- oder „Universal“-Rollstühle, werden meist preiswerte und damit auch gewichtsintensive Materialien verwendet. Eine Untersuchung der Basismaße zeigt weiter, dass diese Rollstühle nur in wenigen Größenvariationen angeboten werden. So werden Rollstühle dieser Gruppe oft mit nur einem Sitztiefen-Maß angeboten, das im oberen Bereich des Üblichen rangiert. Auch die Sitzbreiten befinden sich hier eher in den oberen Größenordnungen. Diese und ähnliche Merkmale kennzeichnen die Gruppe der Standard-Rollstühle als meist preiswerte und durch Verwendung von wenigen Größtmaßen möglichst breitgestreut verwendbare Produkte.
Nach den Festlegungen des Hilfsmittelverzeichnisses der Krankenkassen haben „Standard-Rollstühle“ alle notwendigen Anpassungseinrichtungen und Basis-Ausstattungen und sind auch faltbar. Die Einordnung als „Standard“ bezieht sich darauf, dass hier spezielle Zusatzeinrichtungen, die bei besonderen Erkrankungen oder Behinderungsformen verschrieben werden können, nicht beinhaltet sind. Diese speziellen Zusatzeinrichtungen können beispielsweise eine um 30 oder 90 Grad zurückneigbare Rückenlehne, eine Leichtgewichts- oder verstärkte Bauweise, besonders schmale Ausführungen oder Kombinationen davon sein.
Die Bezeichnungen bzw. Zuordnungen der Hersteller decken sich jedoch nicht immer mit der Definition des Hilfsmittelverzeichnisses, teilweise werden als Standard-Rollstühle in den Firmenprospekten auch Modelle geführt, die nach dem Hilfsmittelverzeichnis als Modelle mit erhöhtem Funktionsumfang, d.h. zusätzlicher Ausstattung definiert sind. Die Bezeichnung „Standard-Rollstuhl“ muss also nicht in jedem Fall bedeuten, dass es sich dabei um eine Billig-Version handelt.

1.2 Leichtgewichts-Rollstühle
Laut Definition im Hilfsmittelverzeichnis sollen Leichtgewichtsrollstühle aus Aluminium oder anderen Leichtmetallen bestehen, abnehmbare und austauschbare Armlehnen und Fußstützen haben und gegenüber herkömmlichen Rollstühlen ca. 3 bis 5 kg leichter sein. Demnach gleichen sie konstruktiv den Standardrollstühlen, sollen aber durch Materialien mit günstigerem Gewicht einige Kilo leichter als der „Standard“ sein. Im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen wird das Gewicht von maximal 18 kg als Merkmal angegeben.
Die wirkliche Gewichtseinsparung sollte jedoch im Einzelfall stets überprüft werden, da z.B. Zusatzteile den Rollstuhl erheblich schwerer machen können, so dass sich praktisch kein nennenswerter Gewichtsunterschied zu einem Standard-Rollstuhl mehr ergibt. Leichtgewichts-Rollstühle sollen bis mindestens 90 kg belastbar sein.

1.3 Aktiv-Rollstühle
Im Vergleich zu den Standard-Rollstühlen sind Aktivrollstühle weniger daraufhin ausgelegt, ein Höchstmaß an Körpersicherung und Abstützung für einen möglichst großen Kreis unterschiedlicher Benutzer zu bieten. Rahmen und Bauteile des Aktivrollstuhls sind eher auf eine Person ausgelegt, die zu einem größeren Maß an Beweglichkeit und damit auch Eigensicherung fähig ist. Dies ermöglicht eine geometrisch knapper bemessene Auslegung aller Bauteile, sei es als kürzere Rücklehne oder grazilere Armlehne oder spartanische Rohrkonstruktion der Fußstütze. Darüber hinaus verfügen Aktivrollstühle über ein Höchstmaß an Größen- und Artenvarianten. Geboten werden Bauteile zur Anpassung an möglichst alle vorkommenden Ausprägungen von Behinderungen und Körperformen, sowie auch vielfältige Designvarianten. Radsturz und Fahrwerk sind darauf ausgelegt, eine „aktivere“ Fahrweise unter Verzicht auf ein Größtmaß an Sturzsicherheit zu ermöglichen.
Das Ergebnis sind Rollstuhl-Konstruktionen, die deutlich kleiner, schmaler, kürzer und leichter sind als der Standard-Rollstuhl und damit einen größeren Umfang an Aktivität - gemeint sowohl als Zugänglichkeit von Orten und Einrichtungen als auch als leistungsbezogener Aktionsradius - ermöglichen.
Als deutlichstes Unterscheidungsmerkmal wird im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen das Gewicht von maximal 14 kg angegeben. Anzumerken ist noch, dass es bei den Aktivrollstühlen neuerdings auch nicht faltbare, jedoch sehr leicht zerlegbare und erheblich leichtere Starrahmen-Rollstühle gibt, die bei einigen Lieferanten bereits einen Anteil von bis zu 55 % der verkauften Aktivrollstühle ausmachen.

2. Zum Personenkreis der Anwender
Etwa 500 000 Menschen sind bei uns ganz oder teilweise vom Rollstuhl als Fortbewegungsmittel abhängig. Das Hilfsmittelverzeichnis nennt folgende Indikationen, bei denen die Verschreibung eines Rollstuhls durch die Krankenkassen in Betracht kommt: Querschnittlähmung -Tetraplegie, Paraplegie-, Hemiplegien (Halbseitenlähmungen), Multiple Sklerose, Zerebralparese (spastische Lähmung), Muskeldystrophien, Meningo-Myelozelen- (Spina Bifida-) Syndrom, Amputationen, Gliedmaßendefekte und -deformationen, Gelenkdefekte (Polyarthritis, Polyarthrose), geriatrische Erkrankungen, Herz-Kreislaufinsuffizienzen, Gleichgewichtsstörungen u.a. Altersbedingte Krankheitsbilder sind dabei allein für etwa die Hälfte der Indikationen ausschlaggebend.

Das Hilfsmittelverzeichnis unterscheidet hinsichtlich der genannten Indikationen nicht zwischen Standardrollstühlen, Standard-Leichtgewichts- und Aktivrollstühlen. Die Angemessenheit der Versorgung wird bei den Greifreifenrollstühlen eher von den Lebensumständen abhängig gemacht, so sei etwa der Standard-Leichtgewichtsrollstuhl „... dann angezeigt, wenn Behinderte ihren Rollstuhl selbst, ohne fremde Hilfe, z.B. in einen PKW unterbringen müssen, oder wenn Begleitpersonen Behinderter selbst nicht in der Lage sind, einen Standardrollstuhl aufgrund seines höheren Gewichtes zu transportieren.“
Der Aktivrollstuhl soll auf Grund seiner Anpassungs- und Umbaufähigkeit als Alternative zum Standardrollstuhl oder als Multifunktionsrollstuhl zum Einsatz kommen, da er sich je nach Bedarf als Sport- oder Alltagsrollstuhl nutzen lasse und damit einen zusätzlichen Standardrollstuhl erspare.

Heute wird von allen Experten die Auffassung geteilt, dass eine eindeutige Zuordnung von Krankheitsbild und Art des Greifreifenrollstuhls nicht möglich ist. Bei der Auswahl des Greifreifenrollstuhls sind neben medizinisch-therapeutischen Aspekten auch die Lebensumstände des Rollstuhlbenutzers zu berücksichtigen. Aus diesen ergibt sich ein breites Anwendungsspektrum. Einerseits werden Rollstühle nur gelegentlich, funktional eingeschränkt und passiv genutzt, z.B. zum gelegentlichen Transfer verschiedener Pflegeheimpatienten durch Dritte. Von anderen werden sie tagtäglich von zwar gehunfähigen, ansonsten aber gesunden Menschen genutzt, die einen individuell auf ihre Körpermaße und Fähigkeiten angepassten Rollstuhl benötigen, dessen Leichtigkeit und Wendigkeit Hilfeleistungen durch Dritte weitgehend überflüssig machen.

Nur den Endpunkten des Anwendungsspektrums lässt sich – zumindest theoretisch – jeweils ein bestimmter Rollstuhltyp zuweisen. Dabei wird der Standard-Rollstuhl im allgemeinen der „Pflegeheim-Nutzung“ und der Aktivrollstuhl dem jugendlich-dynamisch-aktiven Rollstuhlfahrer zugeordnet. In den meisten Fällen ist der Zusammenhang von Beeinträchtigung und Anwendungszweck aber weniger eindeutig, so dass jeweils im Einzelfall entschieden werden muss, welcher Rollstuhl am geeignetsten ist und welche individuelle Ausstattung erforderlich ist.

3. Versorgungspraxis und Kostenübernahme
Da die Krankenkassen verstärkt bemüht sind, Kosten zu sparen, wird es für Behinderte zunehmend schwieriger, einen auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen, entsprechend gut ausgestatteten und anpassbaren Rollstuhl zu bekommen, der mehr bietet als die preiswerte Standardversorgung. Insbesondere ältere Menschen werden oftmals mit einem billigeren Modell abgespeist, weil davon ausgegangen wird, dass sie den Rollstuhl sowieso nicht mehr „aktiv“ nutzen. Folge dieser Versorgungspraxis ist eine unnötige weitere Einschränkung ihrer Mobilität. Eine solche „Billigversorgung“ kann zudem auch für die Krankenkassen im Nachhinein Mehrkosten bedeuten. Um eine Fehlversorgung zu vermeiden, sollte sich jeder Behinderte gut informieren und selbst dafür eintreten, dass er einen qualitativ guten und für seine Anforderungen geeigneten Rollstuhl verschrieben bekommt. Hierzu muss eine begründete ärztliche Verordnung für den gewünschten Rollstuhl bei der Kasse eingereicht werden. Sollte der Antrag abgelehnt werden, kann dagegen Widerspruch eingelegt werden.

Bei entsprechender Indikation übernimmt die Krankenkasse in den meisten Fällen die Anschaffung des Rollstuhls; Voraussetzung hierfür ist die ärztliche Verordnung. Die Kosten werden über den Sanitätsfachhandel abgerechnet, der auch zuständig ist für die Beratung, die Anpassung des Rollstuhls, weitere Serviceleistungen und eventuelle Reparaturen. Der Rollstuhl bleibt im Besitz des Kostenträgers. Grundlage für die Kassenleistungen ist das Hilfsmittelverzeichnis, in dem die Rollstühle entsprechend klassifiziert aufgelistet sind.
Als weitere Kostenträger kommen je nach Lage des Einzelfalls die gesetzliche Unfallversicherung, Versorgungsämter, die Bundesanstalt für Arbeit, Rentenversicherungsträger oder das Sozialamt infrage.


Teil 2

Stiftung Warentest hat 4 Standard-, 4 Leichtgewichts- und 7 Aktivrollstühle getestet (s. Zeitschrift „test“, 4/98) und überprüft, ob sie die Anforderungen erfüllen, die aktive Nutzer stellen. In diesem Teil sollen die wichtigsten Ergebnisse des Rollstuhltests vorgestellt werden, sowie die wesentlichen Aspekte für die richtige Auswahl und individuelle Anpassung eines Rollstuhls.

1. Die Testergebnisse
Die Rollstühle wurden von Stiftung Warentest sowohl einer Praktischen Prüfung (Sitzen, Fahren und Bedienen) und Technischen Prüfung unterzogen, sowie hinsichtlich der Sicherheit und der individuellen Anpassbarkeit bewertet. Für diese vier Kategorien wurden jeweils Noten vergeben.
Das interessante Ergebnis des Tests: Insbesondere die Standardrollstühle wiesen zum Teil deutliche Mängel auf und sind für aktive Rollstuhlfahrer wenig geeignet. Auch die getesteten Leichtgewichts-Rollstühle erfüllen die Anforderungen oftmals nicht. Am besten wurden die Aktiv-Rollstühle bewertet, mit denen die Testpersonen im allgemeinen die wenigsten Probleme hatten.
Die getesteten Standardrollstühle wurden vor allem wegen des hohen Kraftaufwandes bemängelt, den die Rollstuhlfahrer aufbringen mussten, um sich fortbewegen zu können. Auch die Steuerbarkeit war meist schlecht. Ein solcher Rollstuhl kann dann von seinem Fahrer nur noch schwer oder gar nicht mehr in engen Räumen bewegt werden. Auch das Verstellen und Wegklappen der Armlehnen und Fußrasten war an den getesteten Modellen zum Teil sehr umständlich und konnte nur mit Verrenkungen durchgeführt werden. Das Zusammenfalten und Verladen der Standardrollstühle ins Auto konnte von den querschnittgelähmten Testpersonen oftmals gar nicht selbständig durchgeführt werden.
Weiterhin wurde von Stiftung Warentest bemängelt, dass die Leichtgewichtsrollstühle aufgrund der für die individuelle Anpassung notwendigen Zusatzausstattung meist deutlich schwerer waren als für das Basismodell im Katalog angegeben. Der eigentliche Vorteil eines Leichtgewichtsrollstuhls – das geringere Gewicht im Vergleich zu einem Standardrollstuhl - kann so ganz schnell zunichte gemacht werden. Deshalb sollte man sich nicht auf die Angaben im Prospekt verlassen, sondern das genaue Gewicht der eigenen Rollstuhlvariante immer vorher erfragen.
Leider sind auch nicht alle Rollstühle frei von Verletzungsmöglichkeiten. So kritisiert Stiftung Warentest zum Beispiel scharfkantige Spitzen, vorstehende Rohre und Schrauben, die Ausdruck für eine schlampige Verarbeitung, insbesondere bei den Billigmodellen sind.
Der Rollstuhl, der im Test am besten abschnitt, war der „Ortopedia Trend“. Er erhielt jeweils die Note gut in den Kategorien „Sitzen, Fahren und Bedienen“, „Sicherheit“ und „Individuelle Anpassbarkeit und ein sehr gut in der Technischen Prüfung, gefolgt vom „Sopur Easy 300“, der in allen vier Kategorien die Bewertung gut erreichte. Bei beiden Modellen handelt es sich um Aktivrollstühle.
Von den getesteten Leichtgewichtsrollstühlen wurde der „Meyra Mikado Modell 3800“ am besten bewertet: „Sitzen, Fahren und Bedienen“ und „Individuelle Anpassbarkeit“ jeweils zufriedenstellend und „Technische Prüfung“ und „Sicherheit“ jeweils gut.
Von den im Test befindlichen Rollstühlen wurde der „Sopur Suntec 4005 S“ am schlechtesten bewertet – ein Standardrollstuhl. Er erhielt nur in der Technischen Prüfung ein zufriedenstellend, in den drei anderen Kategorien bekam er jeweils die Note mangelhaft. Die detaillierten Testergebnisse sind in der Zeitschrift „test“, Ausgabe 4/98 nachzulesen.

2. Auswahl und individuelle Anpassung des Rollstuhls
Die Intensität, mit der ein Rollstuhl im Tageslauf genutzt wird und die unterschiedlichen körperlichen Fähigkeiten der Benutzer haben dazu geführt, dass der individuellen Anpassung ein hohes Maß an Aufmerksamkeit gewidmet wird. Im Zentrum steht dabei das Sitzen. „Sitzen“ ist ein globaler Ausdruck für die Gesamtheit der Abstützungen des Körpers in der Sitzhaltung, der passiven einerseits - durch Stützteile wie Rücklehnen, Armlehne, Fußstützen etc. und der aktiven andererseits - durch Selbsthaltung des Benutzers. Für Menschen mit einer Querschnittlähmung muss der Rollstuhl - bildlich gesprochen - passen wie ein Maßanzug. Denn nur ein gut angepasster Rollstuhl bietet die Chance, Mobilität zu verbessern.
Die Anpassung umfasst zwei Aspekte: 1. Die Möglichkeit, aus einer Vielzahl verschiedenartiger Teile oder Baugruppen nach individuellen Bedürfnissen auszuwählen und in der jeweils günstigsten Position am Rollstuhlrahmen zu montieren und 2. die Verstellbarkeit der Teile selbst.
Die Anpassungsmöglichkeiten eines Produkts zeigen sich erst bei genauerer Betrachtung, bzw. bei intensivem Katalogstudium. Ein Rollstuhl sollte insbesondere anpassbar sein hinsichtlich des Sitzes (Breite und Tiefe), der Rücklehne (Höhe und Neigung), der Armlehnen (Form, Länge, Höhe) und der Fußstützen (einzeln oder durchgehend, Höhe, Neigung, Wegschwenkbarkeit). Die Maße müssen vom Benutzer genau bestimmt werden.
Wesentlich ist auch die Räderanordnung und die Achsposition der Antriebsräder in Bezug auf die Körpermaße des Anwenders und seiner Fähigkeiten. Eine Positionierung der Antriebsräder-Achsen nahe dem individuellen Körperschwerpunkt erleichtert das häufig nötige Ankippen des Rollstuhls. Je nach den Fähigkeiten der Benutzer können damit auch die Fahreigenschaften bei Inkaufnahme einer geringeren Kippsicherheit optimiert oder umgekehrt ein Größtmaß an Kippsicherheit gewährleistet werden bei Inkaufnahme schlechterer Fahreigenschaften.

Eine gute Anpassung scheint jedoch schwierig und häufig der Nachbesserung bedürftig zu sein. So wurde bei einer Umfrage festgestellt, dass etwa 60 % der befragten Rollstuhlfahrer nachträgliche Anpassungen oder Veränderungen an ihrem Rollstuhl vornehmen lassen mussten. Die Bedeutung einer guten Anpassung wird auch daran sichtbar, dass gesundheitliche Schäden durch die Rollstuhlbenutzung entstehen können. So schrieben ein Drittel der Personen gesundheitliche Beschwerden der Rollstuhlbenutzung zu, bei einem Viertel der Personen wurde der Sachverhalt durch eine ärztliche Diagnose erhärtet. Als häufigste Befunde wurden Haltungsschäden, Dekubitus und Verspannungen genannt. Das weist auf die besondere Wichtigkeit der Anpassung von Sitzgröße, Polsterung und Rückenlehnen-Ausführung hin.

2.1 Sitzen
Sitzposition und -bespannung: Ein fester Sitz mit ergonomisch optimierter Anpassung bei gleichzeitiger Faltbarkeit des Rollstuhls ist schwer zu realisieren. Daher haben sich Sitz und Rückenlehne mit einer flexiblen Tuchbespannung und eine bedarfsweise Benutzung von speziellen Sitz- oder Rückenkissen als Standard herausgebildet. Aus ergonomischer Sicht ist dies ein Schwachpunkt der faltbaren Greifreifenrollstühle, da sie oft mit einer unbefriedigenden Sitzposition einhergehen. Die Bespannung darf nicht durchhängen und sollte nachspannbar sein. Spezielle Sitzkissen werden entweder vom Anbieter oder auch von Spezialfirmen als Zubehör angeboten. Spezielle Sitzschalen werden aus orthopädischer Sicht nur bei unbedingter Notwendigkeit angeraten.

Rückenlehne: Die Rückenlehne ist meist ein vom Sitz getrenntes Teil. In der Standard-Ausführung ist dies eine Tuchbahn, die mehr oder weniger straff zwischen den hinter dem Sitz senkrecht angeordneten Rahmenrohren gespannt ist. Diese Konstruktion ermöglicht das kompakte Zusammenfalten des Greifreifen-Rollstuhls.
Eine Sonderfunktion ist die Neigbarkeit und Neigungsverstellung der Rückenlehne, sowie auch die Rückklappbarkeit. Andere Rückenlehnen sind als steife Platten mit oder ohne anatomische Formgebung, Polsterung, zusätzliche Kopf- oder Seitenstützen etc. ausgeführt. Sie finden bei Greifreifenrollstühlen selten Anwendung. Die Rückenlehnenbespannung darf nicht durchhängen und sollte nachspannbar sein. Speziell geformte Rücklehnenteile werden aus orthopädischer Sicht nur bei unbedingter Notwendigkeit angeraten.

Armlehnen und Seitenteile: Armlehnen sind Gegenstände, die beiderseits des Sitzes angebracht werden und zur Auflage der Unterarme dienen. Je nach Ausführung sind unterschiedlich gestaltete Auflageflächen mit unterschiedlicher räumlicher Anordnung vorhanden. Bei der Gestaltung spielen auch die Umgebungsbedingungen eine wichtige Rolle, so etwa die Unterfahrbarkeit von Tischen und Arbeitsplätzen, die unter anderem zu den „Desk“-Typen von Armlehnen geführt hat. Dies sind Armlehnen, die nur im hinteren Teil eine Armauflage haben, und vorn das tiefe Unterfahren von Tischen zulassen. Bei der Breite der Armlehnen spielt oft auch die Überlegung zur Verringerung der Rollstuhl-Breite eine wesentliche Rolle. In der Regel sind Armlehnen abklappbar oder abnehmbar angebracht. Dies ist insbesondere für das unbeeinträchtigte Übersetzen in und aus dem Rollstuhl von oder zu einem anderen Sitzobjekt wichtig. Die Armlehnen sind zum Teil mit (gepolsterten) Auflageflächen ausgestattet, wobei sowohl die Breite, Formgebung und der Härtegrad sehr unterschiedlich sein können.
Seitenteile sind meist keine echten Armlehnen, sondern seitlich neben dem Sitz anstelle der Armlehnen angebrachte Platten, die vornehmlich dem Schutz der Kleidung vor Berührung und Verschmutzung durch die Räder des Rollstuhls dienen. Sie werden verwendet, wenn die Benutzer keine Armauflagen wünschen oder wenn die Breite eines Rollstuhls gering gehalten werden soll.

Fußauflagen: Für die Auflage der Füße existiert meist eine Vielzahl von Ausführungen von Fußplatten, Fußbrettern, Fußstützen etc. Es gibt beiderseits getrennt angebrachte einzelne Fußplatten, die auch einzeln verstellbar sind, durchgehende Fußbretter oder auch einfache Stahlrohrbügel, auf denen sich die Füße aufstützen lassen. Die Auswahl richtet sich hierbei sowohl nach den Wünschen und therapeutischen Erfordernissen der Benutzer als auch nach der Gestaltung des Rollstuhls. Am häufigsten wurden bisher die beiderseits angeordneten breitflächigen „geteilten“ Fußstützen verwendet, die sich hoch- oder beiseite klappen lassen, um das Hinsetzen oder Aufstehen auf den eigenen Füßen aus der Sitzhaltung zu ermöglichen. Den Wünschen der Rollstuhlbenutzer entsprechend, wird jedoch immer häufiger ein durchgehendes Fußbrett verwendet, das den Rollstuhl umso kleiner und wendiger werden lässt, je spartanischer es in der Ausführung ist.
Je nach Typ und Ausführung haben die Fußauflagen rutschhemmende Beläge und / oder auch hochgezogene Kanten oder ähnliche Formgebungen, sowie teilweise auch Haltebänder als Abrutschsicherung für die häufig gefühllosen und unbeweglichen Füße der Benutzer. Die Höhenverstellung der Fußauflage, die zumindest bei der Erstanpassung möglich ist, ist für die individuelle Anpassung unabdingbar.

Wadenband: Das Wadenband ist meist ein flexibler Materialstreifen, der an den Trägerrohren für die Fußstützen zwischen Fußauflage und Sitzfläche angebracht ist. Die Unterschenkel des Benutzers liegen vor dem Wadenband auf. Das Wadenband soll das Durchrutschen der Beine und Füße nach hinten verhindern. Aufgrund der dauerhaften Nutzung sollte der funktionalen Wirksamkeit und der Annehmlichkeit dieses Teils ebenfalls Aufmerksamkeit gewidmet werden, denn ein schlecht sitzendes Wadenband kann eine Fehlhaltung der Beine und Füße zur Folge haben.

2.2 Die Räder des Rollstuhls
Da Rollstühle in der Regel in verschiedenen Umgebungssituationen benutzt werden, muss man bei der Auswahl eines Rollstuhls die unterschiedlichen Beschaffenheiten des Fahrweges mit in Betracht ziehen. Bei der Beurteilung der Eignung ist deshalb zu berücksichtigen, ob der Rollstuhl im Innenraum, im Außenbereich oder - was meist der Fall ist - sowohl drinnen als auch draußen benutzt werden soll. Der Außenbereich ist einerseits durch befestigte Fahrwege, aber gelegentlich auch unbefestigte Böden gekennzeichnet. Zudem müssen häufig Hindernisse, wie beispielsweise Bordsteinkanten überwunden werden. Innenräume sind normalerweise mit glatten, ebenen Böden, mit Teppichboden oder Teppichen ausgestattet, wobei letztere besonders ungünstige Eigenschaften haben können. Auch Türschwellen können ein Hindernis darstellen.
Die Räder sind beim Rollstuhl eine zentrale Komponente, deren Beschaffenheit wesentlich zu den Gebrauchseigenschaften beiträgt. Einer unterschiedlichen Gestaltung sind hier jedoch enge Grenzen gesetzt. Um den Gewichtsschwerpunkt des menschlichen Körpers möglichst nahe an den Aufstandspunkt der Antriebsräder heranzubringen, wird die Sitzfläche von Rollstühlen stets oberhalb der Radachsen angebracht. Daraus ergibt sich, dass die Auswahl der Räder auch wesentlich die Sitzposition bestimmt. Einerseits wird versucht, die Räder so groß wie möglich zu wählen, um den Antrieb und die Fahreigenschaften zu optimieren, andererseits führt eine höhere Sitzposition auch zu einer ungünstigen oder gar gefährlich wirkenden Schwerpunktlage. In Bezug auf eine aufrechte, ergonomisch optimale Sitzhaltung bestimmt auch die Unterschenkellänge das Mindestmaß der Radgröße. So führt ein Tieferlegen des Sitzes, wie es bei Rennrollstühlen vorgenommen wird, zu einer stark angewinkelten Sitzhaltung. Diese Eckpunkte lassen wenig Spielraum für eine Größenauswahl der Rollstuhlräder.
Als Standard hat sich für erwachsene Personen mit durchschnittlicher Größe die Verwendung eines 24-Zoll-Rades herausgebildet. 22-Zoll-Räder sind meist bei Trippel- oder Hemiplegierollstühlen angebracht. Die Füße der Benutzer können hier den Fußboden berühren und den Rollstuhl durch „Trippeln“ fortbewegen. Darüber hinaus wird für einige Modelle auch eine Ausstattung mit 25-, 26-, 27- und 20-Zoll-Rädern angeboten.
Eine „negative“ Sturzeinstellung der Antriebsräder soll die Seitenstabilität erhöhen und die Finger besser vor einem Einklemmen (z. B. beim Entlangfahren an Wänden) schützen. Mit dieser Maßnahme, bei der die Räder oben leicht nach innen geneigt montiert werden, bekommt der Rollstuhl andererseits eine größere Gesamtbreite und einen größeren Rollwiderstand.

Die Größe und Art der Lenkräder, sowie ihre Aufhängung richten sich stark nach den Anwendungsumständen. So bieten größere Räder mehr Fahrkomfort im Außenbereich, erhöhen aber die Gesamtmaße des Rollstuhls und verringern die Wendigkeit in beengten Räumen. Kleine Räder lassen den Rollstuhl wendiger werden, können aber bei Unebenheiten oder weichem Grund (auch Teppichboden!) eher hängen bleiben. Im Rahmen der Gesamtanpassung werden unterschiedliche Radgrößen (z.B. die Abstufungen 3 - 4- 5 -6 –7 Zoll) auch dazu benutzt, den Rollstuhl auf die gewünschte Sitzhöhe und Sitzneigung hinzutrimmen.

3. Die Fahreigenschaften
Die Fahreigenschaften eines Rollstuhls setzen sich aus mehreren Teileigenschaften zusammen, die im einzelnen je nach Produkt variieren können. Relevante Merkmale sind der Kraftaufwand, der zum Fahren benötigt wird, die Steuerbarkeit des Rollstuhls, die Dämpfung von Erschütterungen (Laufruhe), die konstruktive Stabilität und die Kippsicherheit.
Der Kraftaufwand, der zum Antreiben des Rollstuhls benötigt wird, ist vom Gewicht und der Konstruktion des Rollstuhls anhängig. Die zur Fortbewegung des Rollstuhls erforderliche Energie ist aber auch in erheblichem Maße von der hinreichenden Wartung der einzelnen Teile des Rollstuhls abhängig. Insbesondere muss auf den richtigen Reifenluftdruck geachtet werden: zu schwach aufgepumpte Reifen erschweren das Fahren unnötig.
Eine gute Steuerbarkeit ist gegeben, wenn der Rollstuhl die gewollte Fahrtrichtung präzise einschlägt und beibehält, z.B. den Geradeauslauf. Eine gute Steuerbarkeit bewirkt bei Greifreifen-Rollstühlen eine gleichmäßige Belastung beider Arme des Nutzers und einen insgesamt geringeren Energieaufwand zum Fahren.
Die Dämpfung von Erschütterungen ist abhängig von der unterschiedlichen Elastizität tragender Bauteile, dem Dämpfungsverhalten der Bereifung und der Polsterung. Die gute oder schlechte Laufruhe des Rollstuhls macht sich speziell bei Unebenheiten des Fahrweges bemerkbar. Unabhängig davon können auch Flatterbewegungen des Fahrwerks auftreten, die vor allem bei bestimmten Einstellungen der schwenkbaren Laufräder spürbar werden.
Die Konstruktive Stabilität bezieht sich auf den festen Zusammenhalt der Einzelteile – im Hinblick auf störendes „Klappern“ von Teilen und ihre sicherheitsrelevante Befestigung. Einzelne Teile des Rollstuhls dürfen nicht verloren gehen können.
Mit Rücksicht auf ihre Verwendbarkeit werden Rollstühle oft dicht am Grenzbereich der Kippsicherheit konstruiert oder individuell angepasst. Bezeichnend für diesen Zustand ist, dass es beim Rollstuhlzubehör sowohl Artikel gibt, die das Kippen erleichtern sollen (Kipphilfe, Kippbügel, Ankipphilfe) als auch solche, die vor dem Kippen schützen sollen (Kippschutzrollen, Antikippräder, Stützräder). Ganz bewusst wird bei der individuellen Anpassung oft eine geringe Kippsicherheit angestrebt, mit der besonders geübte Rollstuhlfahrer ein leichteres Fahrverhalten erzielen. Hieraus ergibt sich andererseits aber auch ein Gefährdungspotential.

4. Das Design des Rollstuhls
Über die rein funktionale Gebrauchstauglichkeit und Qualität hinaus, spielt das Aussehen des Rollstuhls eine immer wichtigere Rolle. Eine als gelungen empfundene äußere Gestaltung trägt dazu bei, den Umgang mit dem Rollstuhl positiv zu sehen und damit die Bereitschaft zum sachgerechten und effizienten Umgang zu fördern. Wesentlichste Punkte sind hierbei Farbgebung und Oberflächengestaltung der Rahmenteile, der Sitz- und Lehnenbezüge, sowie das Bild der Gesamtkonstruktion.
Während früher einheitlich ein solide-stabiler, graublau-unauffälliger, hygienisch-chromblitzender Eindruck angestrebt wurde, hat sich heute die Palette erweitert und verschoben. Neben den soliden, rechtwinkligen „Krankenfahrzeugen“ werden mehr und mehr knallig-poppig gefärbte und schwungvoll-elegant-grazile Rollstühle gewünscht und angeboten. Gründe für diese Entwicklung gibt es viele: Rollstuhlfahrer sind heutzutage vielfach selbstbewusster, nehmen verstärkt am öffentlichen Leben teil und möchten dabei ein bestimmtes Image von sich vermitteln. Von dem Rollstuhl wird erwartet, dass er dem Selbstbild seines Benutzers Ausdruck verleiht.


Teil 3

In diesem Teil werden die wichtigsten Bedienteile von Greifreifen-Rollstühlen vorgestellt, sowie die häufigsten Handhabungsvorgänge, die mit und an einem Rollstuhl durchgeführt werden. Am Ende wird dann versucht, die Frage zu klären, wie ein guter Rollstuhl aussieht und es werden die wichtigsten Aspekte zusammengefasst, auf die man bei der Auswahl und Anpassung eines Rollstuhls besonders achten sollte.

1. Wichtige Bedienteile und Handhabungsvorgänge
Bei allen Greifreifen-Rollstühlen gibt es ein Spektrum von Bedienteilen und Handhabungsvorgängen, das sich im wesentlichen deckt. In der Detailausführung der Bedienteile und hinsichtlich der Handhabungen zeigen sich jedoch teilweise große Unterschiede. Das wesentlichste und am häufigsten gebrauchte Bedienteil sind die Greifreifen, mit denen der Rollstuhl angetrieben, gelenkt und gebremst wird. Die Bremseinrichtung selbst dient selten als Betriebsbremse, sondern eher als Feststellbremse. Die Armlehne, die Rückenlehne und die Fußauflagen können je nach Produkt höhenverstellbar, wegklappbar oder abnehmbar sein. Weitere, häufig durchgeführte Handhabungen sind: die Kontrolle des Reifenluftdrucks, das Falten und Zerlegen des Rollstuhls, das Verladen des Rollstuhls in den PKW und das Abnehmen und Versetzen der Antriebsräder.

1.1 Die Greifreifen
Greifreifen sind aus starrem Material gefertigte Ringe mit rundem oder ovalem Querschnitt, die in gewissem Abstand zu den tragenden Laufreifen am Antriebsrad befestigt sind. Sie haben einen etwas kleineren Durchmesser als die Laufreifen und sind starr mit diesen verbunden. Sie dienen zum Antrieb der Räder durch eine schiebende Drehbewegung mit den Händen und sind das wichtigste Bedienteil am Rollstuhl.
Aus Platzgründen werden Greifreifen möglichst dicht an den Rädern bzw. den Laufreifen positioniert. Das Bestreben nach möglichst guten Hebelverhältnissen und guter Erreichbarkeit führt in die Richtung, die Greifreifen möglichst groß zu machen. Dies wird jedoch durch das Erfordernis begrenzt, die Greifreifen vom Bodenkontakt freizuhalten. Daraus ergibt sich ein typischer Anordnungsbereich für Greifreifen, der in gewissen Grenzen je nach Produkt variieren kann.
Aus Darstellungen zum Krafteinsatz lässt sich ableiten, dass aufgrund der Lage und der Richtung der am Greifreifen aufzubringenden Schubkraft das Maximum der Kraftausübung sowohl vom Hand-Arm-System als auch durch die Griffart bedingt jeweils nur zu etwa einem Drittel ausgenutzt werden kann. Daraus wiederum lässt sich ableiten, dass der maximale Wirkungsgrad etwa 10-fach geringer ist, als es anatomisch-physisch möglich wäre.
Das zentrale Betätigungsinstrument des Greifreifenrollstuhls ist damit, verglichen etwa mit den Bemühungen um die ergonomisch günstige Gestaltung der Schiebegriffe oder der Bremshebel, in geradezu paradoxer Weise ergonomisch ungünstig beschaffen. Berichte über Schädigungen der Handinnenfläche, der Handgelenke und auch anderer Körperregionen, z.B. des Hand-Arm-Systems und des Schultergürtelbereichs, unterstreichen dies. Erklären lässt sich dieser Zustand nur mit der offenbar überragenden Wichtigkeit einer möglichst schmalen Bauweise von Rollstühlen.

Von den derzeit erhältlichen Komponenten und Zubehörteilen werden blanke Edelstahl-Greifreifen als brauchbarer Kompromiss empfohlen. Aluminium-Greifreifen werden als sehr anfällig gegen Beschädigung und Verkratzen betrachtet. Bei einer Eloxierung sind diese Greifreifen nicht sehr griffig und können beim Bremsen heiß werden. Eine Beschichtung von Alu-Greifreifen kann sich zudem leicht lösen und Verletzungen an den Fingern verursachen. Empfohlen wird deshalb für Tetraplegiker oder Spastiker mit stark eingeschränkter Handfunktion ein gummibeschichteter Alu-Greifreifen oder ein abnehmbarer Greifreifenüberzug aus Kunststoff. Titan-Greifreifen sind leichter, stabiler als Aluminium, weniger griffig als Edelstahl, aber insgesamt teurer.
Im Rahmen der individuellen Anpassung muss der Greifreifen-Abstand zum Rad je nach den Fähigkeiten des Benutzers individuell eingestellt werden können.

1.2 Die Bremse
Die bei Greifreifenrollstühlen am häufigsten anzutreffende Bremsvorrichtung ist die Kniehebel-Reifendruckbremse. Das Bedienteil ist ein Hebel, der meist vorn seitlich am Rahmen angebracht ist. Bei einfachen Ausführungen ist der Hebel lediglich eine Verlängerung der sog. Kniehebel-Mechanik, mit der den Fingern der Zugriff und die Betätigung ermöglicht werden soll. Für den Hand-Umgriff ist dieser Hebel in der Regel zu klein, anders sieht es mit einer Bremshebel-Verlängerung aus, die oft als Zubehör angeboten wird. Die Kniehebelbremse wirkt nur bei korrekt mit Luft gefüllten Reifen einwandfrei.
Der Bremshebel wird meist nur zum Feststellen des bereits stehenden Rollstuhls betätigt, da sich die Kniehebelbremse nicht so gut dosierend betätigen lässt wie die Bremsung an den Greifreifen. Das Bremsen aus der Fahrt geschieht deshalb meistens durch Zufassen an den Greifreifen bis zum Stillstand des Rollstuhls. Dieser Vorgang muss beiderseits gleichmäßig durchgeführt werden.
Vielfach - und vor allem als Voraussetzung zur Erlangung des „GS-Zeichens“ und damit zur Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen - wird zu Greifreifenrollstühlen eine Trommelbremse angeboten. Der technische Vorteil der Trommelbremse ist eine Bremswirkung unabhängig vom Luftdruck der Reifen, daneben auch eine Bremsung ohne Reibung an den Handflächen bzw. Fingern. Die Verwendung einer Trommelbremse unterbleibt jedoch meist aus mehreren Gründen. Bei einer Trommelbremse ist die Ausstattung mit abnehmbarer Steckachse an den Antriebsrädern oft nicht möglich, außerdem wird das Gewicht des Rollstuhls zusätzlich erhöht. Zudem ist der beim Bremsen erforderliche schnelle Wechsel der Handposition von den Greifreifen zum Bremshebel ergonomisch ungünstig. Und letztlich spielt auch der höhere Preis der Trommelbremse eine Rolle.

1.3 Die Armlehnen- und Fußrastenverstellung
Je nach Ausführung gibt es an den Armlehnen die Funktionen Höhe verstellen, Beiseiteklappen oder Abnehmen. Dazu müssen meist Arretierungen gelöst und die für die Betätigung vorgesehene Bewegung an der Armlehne durchgeführt werden. Je nach Hersteller und Modell sind die Vorrichtungen dafür so unterschiedlich, dass keine allgemeingültige Beschreibung gegeben werden kann.
Auch die Fußauflagen können je nach Ausführung in der Höhe verstellt, beiseitegeklappt oder abgenommen werden, dazu müssen meist Arretierungen gelöst werden. Auch hier sind die Vorrichtungen dafür sehr unterschiedlich.
Sowohl für die Armlehnenverstellung als auch für die Fußrastenverstellung gilt, dass diese Bedienteile möglichst einfach zu handhaben sein sollen. Umständliche Verrenkungen oder eine Fummelarbeit mit Kleinteilen sollten dem Rollstuhlfahrer nicht zugemutet werden. Außerdem dürfen die Teile keine scharfen Kanten haben und es darf keine Klemm- und Quetschmöglichkeiten geben, da sonst Verletzungsgefahren, insbesondere für die Finger bestehen.

1.4 Der Reifenluftdruck
Der Reifenluftdruck ist eine wichtige Funktionskomponente am Rollstuhl, da er die Fahreigenschaften, den Sitzkomfort und die sichere Bremsung des Rollstuhls bestimmt. In erster Linie ist der Reifenluftdruck von einer regelmäßigen Kontrolle und (bei Bedarf) Nachregelung abhängig. Der Wartungsvorgang wird erleichtert, wenn der Rollstuhl über eine funktionssichere und effiziente Luftpumpe verfügt und die Reifen mit dazupassenden und untereinander einheitlichen Ventilen ausgestattet sind. Diese sollten vor allem funktionssicher sein (Leichtgängigkeit und Dichtigkeit). Heutige Rollstühle haben allerdings vielfach Hochdruckreifen, die mit Handluftpumpen nicht gewartet werden können.

1.5 Den Rollstuhl falten und zerlegen
Das Falten oder Zerlegen dient zum einen dem platzsparenden Lagern bzw. Beiseitestellen des Rollstuhls, zum anderen auch dem platzsparenden Transport in Verkehrsmitteln, speziell im PKW.
Die für die Faltfunktion verwendete Technik ist bei fast allen Rollstühlen ähnlich. Voraussetzung für die übliche seitliche Faltung ist hier, dass nur die Seitenteile des Rollstuhls starre und unveränderliche Flächen haben. Die großen Querflächen von Sitzfläche und Rückenlehne bestehen dagegen aus flexiblem Material. Die Querflächen der Fußauflagen müssen hochklappbar sein.
Unter dem Sitz befindet sich eine quer zum Rollstuhl angeordnete Kreuzstrebe, auch Rohrgelenkschere genannt. Mit dieser Vorrichtung ist es möglich, den Rollstuhl durch bloßes Anheben an der Sitzbespannung zum Zusammenklappen zu bringen. Das Auseinanderklappen kann bei einer präzise gefertigten Mechanik wiederum durch entsprechenden Druck auf eines der Sitzbespannungsrohre bei senkrecht stehendem, leicht angekipptem Rollstuhl bewirkt werden. Für eine höhere Belastbarkeit des Rollstuhls werden zwei Kreuzstreben parallel hintereinander angeordnet und / oder beiderseits doppelte Scherenführungsrohre verwendet.

Ein Zerlegen wird dann angewendet, wenn ein Falten technisch nicht möglich oder nicht vorgesehen ist. Dies betrifft z.B. Rollstühle mit starrem Rahmen. Zum Zerlegen lassen sich oft die Räder mittels Steckachse durch Knopfdruck bequem abnehmen, eine Technik, die zum Teil auch zusätzlich bei Faltrollstühlen Verwendung findet. Je nach Rollstuhl-Modell kann noch die Rückenlehne vorwärts auf den Sitz geklappt werden und die Fußrasten, eventuell auch noch die vorderen Schwenkräder können mit Schnellverschlüssen abgenommen werden.

1.6 Das Verladen des Rollstuhl in einen PKW
Das Verladen des Rollstuhls in den PKW kann auf sehr unterschiedliche Art und Weise geschehen, je nachdem, um welches PKW-Modell - mit Kofferraum, Ladefläche oder Stauraum hinter dem Fahrersitz - und um welchen Rollstuhl mit welchen Faltmaßen es sich handelt. Es werden zahlreiche unterschiedliche Hilfsmittel angeboten, die dazu dienen, den Rollstuhl mit mehr oder weniger vermindertem Kraft- und Handlungsaufwand hinter den Fahrersitz, in den Kofferraum oder auf das Dach zu laden.
Das Verladen des Rollstuhls ohne Hilfsperson und ohne Hilfsmittel geschieht meist – entsprechend der Häufigkeit der verwendeten Fahrzeug- und Rollstuhltypen – im gefalteten Zustand in den Kofferraum oder hinter den Vordersitz. Das Verladen in den Kofferraum setzt voraus, dass der Rollstuhlbenutzer den Weg zwischen Kofferraum und Fahrersitz selbständig zurücklegen, sowie auch das Rollstuhlgewicht in die entsprechende Höhe heben kann. Ein Rollstuhl mit möglichst geringem Gewicht und geringen (Falt-)Maßen erleichtert diesen Vorgang.
Für das Verladen des Rollstuhls hinter dem Vordersitz ist insbesondere wichtig, dass der gefaltete Rollstuhl möglichst „schlank“ ist. Hinderlich können dabei sein: ein langer Radstand, weil die hochkant stehenden Lenkräder schlecht durch die Tür passen, weit vorstehende Fußplatten, die mit der Oberkante der Tür kollidieren können, eine nicht genügend schmal zusammenfaltbare Konstruktion, sowie ein hohes Gewicht, das vor allem das Wiederhinausbefördern des Rollstuhls über die Türschwellenkante erheblich beeinträchtigt und ein Anheben bei seitlich hinausgelehntem Oberkörper erforderlich macht.
Manche Fahrer ziehen es vor, den Rollstuhl vom Fahrersitz aus auseinander zu nehmen und stückweise auf den Beifahrersitz oder hinter den Vordersitz zu heben. Dies setzt eine gute Zerlegbarkeit des Rollstuhls voraus.

1.7 Die Antriebsräder abnehmen und versetzen
Vielfach werden Rollstühle mit Rädern mit Steckachse geliefert. Die so ausgestatteten Räder lassen sich durch Knopfdruck aus der Arretierung lösen und dann leicht abnehmen. Dies ist vorgesehen, um den Rollstuhl zerlegen zu können, aber auch um die Anbringung des Rades in einer etwas anderen Position zuzulassen. Hierfür ist dann eine Adapterplatte mit mehreren Achslagerbohrungen erforderlich. Das Versetzen des Rades kann erforderlich sein, um den Gesamtschwerpunkt in Bezug auf den Radaufstandspunkt zu verschieben oder um eine anders geneigte Sitzposition zu erreichen, oder um - falls vorhanden - den Rollstuhl auf seine kleinen und dichter an den Seiten befindlichen Transitrollen abzusetzen. Die Räder lassen sich vom Benutzer ohne Gefahr für sich oder den Rollstuhl während des Verbleibs im Rollstuhl abnehmen bzw. anstecken, wenn dazu die richtige Handlungstechnik durchgeführt wird.

2. Fazit: Wie sieht ein guter Rollstuhl aus?
Es gibt keinen Universalrollstuhl, der für alle Rollstuhlfahrer gleichermaßen gut geeignet wäre. Denn die Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, unterscheiden sich nicht nur hinsichtlich ihrer Körpermaße und Behinderungen voneinander, sondern auch in Bezug auf die Anforderungen, die sie bei der Nutzung an den Rollstuhl stellen.
Aus therapeutischer Sicht muss ein von Selbstfahrern dauerhaft benutzter Rollstuhl an die individuellen Bedürfnisse seines Nutzers anpassbar sein, d.h. er muss quasi wie ein „Maßanzug“ sitzen. Schließlich verbringt ein Rollstuhlfahrer viel Zeit in seinem Rollstuhl und er muss schon deshalb so gut wie möglich in ihm sitzen und sich mit ihm fortbewegen können. Eine gute Anpassbarkeit ist prinzipiell eher bei Rollstühlen gegeben, die über eine große Auswahl an Ausstattungsvarianten und über viele Einstellungsmöglichkeiten verfügen.

Wichtig ist, dass die Sitzposition stabil ist und die physiologisch korrekte (aufrechte) Sitzhaltung eingenommen werden kann. Diese Sitzposition beugt Fehlhaltungen, Verkrampfungen und chronischen Rückenbeschwerden vor.
Die Sitzbreite und –tiefe der Sitzfläche, wie auch Höhe und Winkel der Rückenlehne müssen individuell passen. Wichtig ist auch die richtige Bespannung von Sitz- und Rückenlehne. Für die Positionierung und Fixierung der Beine und Füße sind eine richtig eingestellte Fußraste und ein gut sitzendes Wadenband erforderlich. Die Fußstützen müssen entsprechend der Unterschenkellänge eingestellt werden, wobei darauf zu achten ist, dass die Oberschenkel richtig auf dem Sitz aufliegen und genügend Halt haben, da ansonsten die Knie auseinanderfallen. Die Sitzposition muss außerdem in einem günstigen Verhältnis zu den Antriebsrädern stehen, damit der Rollstuhl von seinem Nutzer ergonomisch angetrieben werden kann.

Aus therapeutischer Sicht müssen auch die Fahreigenschaften des Rollstuhls optimal auf die individuellen Möglichkeiten des Nutzers anpassbar sein. Für Selbstfahrer wird gefordert, dass der Rollstuhl leicht antreibbar und wendig ist, so dass die zur Verfügung stehenden Körperkräfte für die Fortbewegung optimal ausgenutzt werden können. Die Fahreigenschaften des Rollstuhls sind hauptsächlich von der Sitzposition und der Einstellung der Antriebsräder abhängig. Aber auch die Größe und Beschaffenheit der Lenkräder haben Einfluss darauf, ob der Rollstuhl leichtgängig und wendig ist oder nicht. Je variabler die Antriebsräder am Achsblock einstellbar sind, desto besser sind die Fahreigenschaften des Rollstuhls an die individuellen Bedürfnisse seines Nutzers anpassbar. Die Antriebsräder sollten sowohl nach vorne und hinten, oben und unten als auch im Winkel verstellbar sein.
Der Rollstuhl muss außerdem ausreichend kippfreudig sein, so dass Hindernisse, wie z.B. Türschwellen und Bordsteinkanten ohne fremde Hilfe überwunden werden können. Er muss aber gleichzeitig auch ausreichend kippstabil sein, um einem ungewollten Umkippen (meist nach hinten) vorzubeugen. Die am Rollstuhl vorhandenen Bedien- und Verstellteile sollten ohne große Schwierigkeiten oder extreme Körperhaltungen aus der sitzenden Haltung im Rollstuhl heraus betätigt werden können.

Beim Verladen des Rollstuhls –z.B. ins Auto- spielt das Gewicht eine wichtige Rolle: von Vorteil sind leichtere Rollstühle. Die Räder sollten abgenommen werden können (Steckachse) und Teile des Rollstuhls, wie Armlehnen bzw. Seitenteile und Fußstützen müssen einfach bedienbar sein (Abschwenken oder Abnehmen), um den Transfer des Rollstuhlfahrers nicht zu behindern.
Generell soll ein Rollstuhl – wie jedes andere Produkt – möglichst keine Verletzungsgefahren bergen. Die gesamte Konstruktion sollte deshalb keine scharfen Kanten haben und die einzelnen Bedienteile müssen so angeordnet sein, dass eine Klemm- und Quetschgefahr (z.B. der Finger) möglichst vermieden wird.

Wichtig: Die technischen Ausstattungs- und Einstellmöglichkeiten eines Rollstuhls alleine garantieren noch keine optimale Anpassung an den Nutzer. Denn zunächst muss für jeden Rollstuhlfahrer der für ihn geeignete Rollstuhl mit all seinen Ausstattungsvarianten ausgesucht und bestellt werden. Nach erfolgter Lieferung muss der Rollstuhl dann an seinen künftigen Nutzer individuell angepasst werden, d.h. alle veränderlichen Details müssen korrekt eingestellt werden. Für diese Dienstleistungen ist in der Regel das ausgewählte Sanitätshaus zuständig.

Eine definitive Positivliste für einen „guten“ Rollstuhl lässt sich kaum aufstellen, da er das Ergebnis einer optimalen Anpassung an die individuellen Anforderungen seines Benutzers ist.
Die folgenden negativen Merkmale sollte ein Rollstuhl jedoch auf keinen Fall aufweisen:
stark korrosions- und verschleißanfälligen Materialien und Bauteile
unnötig voluminöse und schwere Konstruktion
gefahrenträchtige Gestaltung (z.B. scharfe Kanten)
schwer erreichbare oder schwer zu betätigende Bedienteile
unzuverlässige Funktionsteile an Verstell- und Befestigungseinrichtungen
gegenseitig störende Beeinflussung der einzelnen Komponenten, wie z.B. das Anstoßen der Schwenkräder an die Fußstützen.




Autorin: Diplom-Soziologin Bettina Albers ist Mitarbeiterin der D.I.A.S. GmbH Hamburg.
Die D.I.A.S. GmbH nimmt für Krankenkassen, Verbraucherschutzverbände und Hersteller Hilfsmitteltests und -prüfungen vor und führt Marktanalysen im Hilfsmittelbereich durch. Dabei arbeitet sie eng mit dem Beratungszentrum Technische Hilfen für Behinderte in Hamburg zusammen.

Adresse:
D.I.A.S. GmbH
Neuer Pferdemarkt 1
20359 Hamburg
Tel. 040 / 431 875-0
http://www.dias.de

Donnerstag, Februar 01, 2007

Einen Tag im Rollstuhl durch Bad Oeynhausen

Einen Tag im Rollstuhl durch Bad Oeynhausen

Einmal wie ein Rollifahrer fühlen: Mit Jürgen Ostermeier in der Innenstadt unterwegs

Bad Oeynhausen (va). Rumms! Der Rollstuhl hängt am Bordstein. "Hihihi." Jürgen Ostermeier genießt das Schauspiel. Er ist Profi im Rolli. Kälte kriecht an meinen Beinen hoch. Passanten schauen mich mitleidig an. Bisweilen fühlt sich der Rollilenker beinah schuldig. Weil er Rampen braucht und flache Bordsteine. Und Einstieghilfen in den Zug. Und Toiletten. Jetzt sitze ich in so einem Ding. Und fühle mich mitnichten schuldig. Ich bin genervt.

Von Alexandra Buck

Zehn Uhr, Johanniter Ordenshäuser, Zimmer 152: Ich bette den Hintern auf das Elektro-Gefährt. Jürgen Ostermeier (60), seit zwei Jahren an den Rollstuhl gefesselt, weist mich ein. "Joystick nach vorn, zurück, rechts, links." Mit einem Schwupps hänge ich halb unterm Holztisch. "Lang-sam", mahnt der Profi. Ostermeiers Beine sind gelähmt. Er will mir die Widrigkeiten des Rollifahrerlebens zeigen. Und in Bad Oeynhausen lauern Stolperfallen. Schon vor der Haustür an der Johanniterstraße. Eine Baustelle blockiert den Gehweg, Autos parken am Straßenrand. Wer durchfährt, rattert über den Weg. Wir rollen in Schräglage über die eingedrückten Platten. Regenwasser hat sich am Bordstein gesammelt. "Fußgänger werden bis zur Hüfte nass, wenn ein Auto da durchfährt, wir bis zum Hals", sagt Ostermeier. Ich rolle schneller. Und hänge sogleich am Bordstein. Drei Zentimeter sind mein Verhängnis.

Ich kippe vornüber. "Scheiße. Gibt`s doch nicht." Ostermeier grölt vor Lachen. Passanten gucken. Und die gucken anders, wenn ich durch die Stadt gehe. Doch ich bin "gehandicapt", wie mein Mitroller erklärt. Das klingt nicht so behindert. Ich überlege, wie ich von Fußgängern behandelt werden will. Meine Erkenntnis: mit dem üblichen Desinteresse. Aber irgendwie doch zuvorkommend. Aber nicht bemutternd. Ich verschiebe den Gedanken. Ich lebe für einen Tag eine Etage weiter unten.

Und fühl mich klein. Das ist das "Reiter-Phänomen". Fußgänger empfinden Reitersleut oft als arrogant. Weil die höher hocken. Auf ebener Strecke am "Westkorso" surrt der Elektrorollstuhl geschmeidig voran. "Sonst ist hier alles voller Hundehaufen", erklärt Ostermeier. Die hat der Regen weggespült. "Du wunderst dich dann, wieso dein Zimmer so stinkt. Krieg das Zeug mal von den Rädern ab." Eine Herausforderung sind lose Steinplatten. Wenn man sie entdeckt. Zwei Zentimeter hebt`s mich aus dem Stuhl, als ich darüberrumpele. Der unerfahrene Rollifahrer bleibt bisweilen hängen. Bis zur Herforder Straße schlagen wir uns unfallfrei durch.

Doch das Kopfsteinpflaster am Badehaus weckt den Rollstuhlfahrer jäh aus seinen Träumen. "Damit wir nicht einschlafen", gluckst Ostermeier, "das ist Rolli-freundlich." Katrin Tjarks (47) hat sich uns angeschlossen, gibt mit ihrem Flitzerolli an und rollt voraus. Zehn Kilometer in der Stunde schafft sie. Wer sitzt, friert bei Kälte. Meine Eisfüße schreien nach Wärme. Stufen hochfahren geht nicht, die Café-Auswahl wird kleiner. Eigentlich schau ich in Schaufenster, wenn ich durch die Innenstadt gehe. Heute guck ich auf Stufen. Denn die sind der Rolli-Feind. Wir trinken Kakao im Lenné-Karrée. "Als nächstes gehen wir einkaufen", sagt Ostermeier und grinst. Also ab zum Supermarkt an der Herforder Straße.

Als ich in der Drehtür hänge, eilt sogleich eine Verkäuferin herbei und befreit mich. Dann huscht sie durch die schmalen Gänge und räumt hektisch sperrige Kisten beiseite. "So königlich haben die mich hier noch nie empfangen", sagt mein Begleiter und deutet auf Fotoapparat und Block, die auf meinem Schoß liegen. "Vielleicht deswegen." Die Gänge bleiben trotz Kamera schmal. Millimeterarbeit am Weinregal. Dann Sackgasse. Eine Dame mit Rollator füllt den Gang aus. "Viel zu eng. Frechheit", meckert sie zu Recht.

Wenigstens erreicht sie die Ware in den oberen Regalfächern. "Ich bin keiner, der ewig meckert", sagt Jürgen Ostermeier. "Aber ich möchte am Leben teilnehmen." Doch Treppen vor Café, Restaurant und Bierstube verwehren ihm das oft. Humor hilft meistens. Doch der Frust ist manchmal stärker.

Vlothoer Anzeiger 31.01.2007

Sonntag, Januar 28, 2007

Bern, Freie Fahrt für den Rollstuhl

Freie Fahrt für den Rollstuhl
15.01.2007 | 12:08:15

BERN – Wer sich im Rollstuhl fortbewegen muss, hat häufig mit Hindernissen zu kämpfen. Dem wirkt eine Internetseite entgegen, die rollstuhlgängige Angebote im Verkehr zusammenfasst.

Ist kein Cobra- oder Sänftetram da, wird eine Fahrt für Behinderte meist unmöglich. Der Besuch im Museum oder im Theater, das Speisen in einem Restaurant können zur grossen Hürde werden.

Es gäbe Verbesserungspotenzial: Gerade mal auf 39 Prozent aller Bahn- und Busstrecken in der Schweiz sind laut Bundesamt für Verkehr (BAV) alle Kurse rollstuhlgängig. Auf weiteren 34 Prozent können auf einem Teil der Routen Fahrten mit dem Rollstuhl gemacht werden.

Damit gehbehinderte Menschen leichter durch den Dschungel der «Möglich»- oder «Nicht-möglich»-Strecken finden, hat die schweizerische Fachstelle für Behinderte und öffentlicher Verkehr (BöV) einen Fahrplan für das Jahr 2007 zusammengestellt. Auf der Internetseite Fahrplanfelder können unter der Rubrik «Rollstuhl» alle machbaren Routen abgerufen werden. Sie sind aufgeteilt nach städtischen und lokalen Verkehrsbetrieben.

Seniorin den Rollstuhl entwendet !

Rotenburg (ots) - Am 19.01.07 gegen 17:45 Uhr erwartete die
66-jährige, gehbehinderte Helma Sch. aus Visselhövede Besuch und ließ
daher ihre Wohnungstür offen.
Diese Gelegeheit nutzte ein unbekannter Täter, um den im Flur
abgestellten Rollstuhl der Geschädigten zu entwenden.

ots Originaltext: Polizeiinspektion Rotenburg
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=59459

Pressekontakt:
Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Rotenburg
Pressestelle
Michael Holsten
Telefon: 04261/947-104
E-Mail: michael.holsten@polizei.niedersachsen.de

Rollifahrer stehen auf Bad Waldsee

Rollifahrer stehen auf Bad Waldsee

BAD WALDSEE (mik) Bad Waldsee hat bei Rollifahrern einen Stein im Brett. Auf der Stuttgarter Tourismusmesse CMT heimste die Stadt einen begehrten Preis ein: den Silbernen Rollstuhl. Die Auszeichnung erhalten Orte und Regionen, die sich besonders um Menschen mit einem Handicap bemühen.

Alljährlich zeichnet der ABS (Aktive Behinderte Stuttgart) bei der CMT Orte und Regionen für besonders behindertenfreundliche und barrierefreie Urlaubsangebote mit dem Goldenen, Silbernen und Bronzenen Rollstuhl aus. Der Silberne Rollstuhl ging in diesem Jahr nach Bad Waldsee.

Dabei hatte sich Bad Waldsee eigentlich gar nicht beworben. Hans Kreiter, Initiator des "Goldenen Rollstuhls" und Vorsitzender der "Nationalen Koordinationsstelle Tourismus für Alle", hatte die Stadt während einer dreiwöchigen Reha quasi nebenbei gründlich auf ihre Eignung für Menschen mit Handicaps unter die Lupe genommen. Von dem Gesehenen war Kreiter, der selbst Rollstuhlfahrer ist, mehr als überzeugt. "Schon beim freundlichen 'Grüß Gott' der Einheimischen wird der Gast in Bad Waldsee hellhörig. Hat da wirklich jemand ihn gegrüßt, ihn als Fremden?", sagte er bei der Übergabe des Preises an Kurgeschäftsführer Gschwind. In Bad Waldsee werde das Wort "Gastfreundschaft" groß geschrieben, man habe das Gefühl, willkommen zu sein - nicht nur als Normalbürger, sondern auch als Mensch mit Behinderung.

Die Türen stehen allen offen

In seiner Laudatio hob Kreiter neben der Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft der Bevölkerung besonders die behindertengerechte Infrastruktur in der Stadt hervor. So hätten viele ursprünglich nur über Treppen zugängliche Geschäfte Rampen angelegt, und das Haus am See und die Tourist-Info seien dank der Schiebetüren für alle zugänglich. Auch der Rundweg um den Stadtsee könne problemlos mit dem Rollstuhl bewältigt werden. Genügend Behindertenparkplätze und ein kleiner Stadtführer mit allen Informationen für Betroffene erleichterten die Entdeckung der Stadt. Dass die schweren Portale in St. Peter mit elektrischen Türöffnern versehen sind, während der Denkmalschutz dies andernorts ablehne und den Zugang für Behinderte oft unmöglich mache, war für Kreiter ein weiterer Pluspunkt.

Thermalbad gilt als vorbildlich

Vorbildlich gibt sich aus Sicht des Rollifahrers auch die Waldsee-Therme, die über alle erforderlichen Einrichtungen vom Lift ins Wasser bis zum höhenverstellbaren Föhn und entsprechende Zimmer in den Kliniken verfügt. Positiv zu Buche schlug auch die Anschaffung eines Niederflurbusses für Rollifahrer und Gehbehinderte, aber auch Eltern mit Kinderwagen.

Der Goldene Rollstuhl ging an die Münsterland Touristik. Einmal wurde die ungewöhnlich umfangreiche Broschüre "Münsterland für Alle" ausgezeichnet, die sämtliche Angebote und Möglichkeiten in der Region für Menschen mit einer Behinderung aufzeigt. Den Preis teilt man sich mit dem Altenberger "Wegbereiter - der integrative Reitweg" für Menschen mit und ohne Handicap. Dabei handelt es um eine Initiative verschiedener Gemeinden, die auf 15 Kilometern zwei reizvolle Reitstrecken auswiesen und die Rou-ten mit mehreren Aufstiegshilfen und barrierefreien Stationen samt Gasträumen und Toiletten ausstatteten.

Der dritte Preis ging an die Ferienregion Eichsfeld/Duderstadt zwischen Harz und Thüringer Wald für ihr "Rollstuhlwandern im Eichsfeld". Dort wurden rund 80 Kilometer rollstuhlgerechte Wanderwege präpariert.